Die Kosten für einen Dolmetscher müssen gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen im Falle eines mittlerweile verstorbenen Serben entschieden. Abrechnungsfähig seien nur ärztliche Tätigkeiten.
Autofahrer dürfen im Straßenverkehr keinen Gesichtsschleier tragen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Falle einer muslimischen Autofahrerin. Sie habe nicht einmal ansatzweise begründet, warum das Verhüllungsverbot ihre Glaubensfreiheit verletze.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage einer muslimischen Rechtsreferendarin abgewiesen. Sie war gegen eine Auflage vorgegangen, mit der ihr im Rahmen der juristischen Ausbildung das Tragen ihres Kopftuchs untersagt worden war.
Das Oberlandesgericht Dresden hat die "Gruppe Freital" als terroristische Vereinigung eingestuft und hohe Freiheitsstrafen verhängt. Einer der acht Angeklagten verlässt das Gericht aber als freier Mann.
Ein straffällig gewordener Ausländer hat keinen Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis, auch wenn seine Familie in Deutschland lebte. Das Familienleben könne durch Telefonate aufrechterhalten werden. Außerdem könne er seine Familie besuchen - zweimal jährlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag zur Erteilung vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. Der Entscheidung lag der Fall von drei minderjährigen Mädchen aus Somalia zugrunde. Sie wollten zu ihrer Mutter nach Deutschland, die subsidiär schutzberechtigt ist.
Syrer, die sich durch die Flucht aus ihrer Heimat dem Wehrdienst entzogen haben, genießen vollen Flüchtlingsschutz. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen Betreiber eines rechtsextremen Internetportals wegen Volksverhetzung zu zweieinhalb Jahre Gefängnisstrafe verurteilt. Das Portal wurde vor zwei Jahren durch das Bundesinnenministerium verboten.
Die Wehrdienstverweigerung, Teilnahme an oppositionellen Demos, Hausdurchsuchungen bei der Ehefrau, Folterung und mutmaßliche Ermordung des Vaters - das Oberverwaltungsgericht Münster sah im Fall eines syrischen Asylbewerbers keinen Hinweis auf eine politische Verfolgung.
Vor dem Dresdner Landgericht hat der Prozess um das Attentat auf eine Moschee in der sächsischen Landeshauptstadt im September 2016 begonnen. Dem 31-jährigen Nino K. wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.