Hätten beim Anschlag in von Hanau Menschen gerettet werden können? Dieser Frage will der Untersuchungsausschuss nachgehen, bekommt vom Generalbundesanwalt aber die Akten nicht. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Die Akten müssen vorgelegt werden - ungeschwärzt.
Obwohl seine Abschiebung rechtswidrig war, hat ein abgeschobener Asylbewerber keinen Anspruch auf Rückholung nach Deutschland. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Begründung: Er müsste nach sofort wieder abgeschoben werden.
Das seit 18 Jahren in Berlin geltende Neutralitätsgesetz und damit auch das Kopftuchverbot stehen vor dem Aus. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin nicht zur Entscheidung angenommen. Linke wollen Kopftuchverbot streichen, CDU hält daran fest.
Ein Döner-Imbiss ist kein Spezialitätenrestaurant. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Falle eines türkischen Staatsbürgers entschieden, der vergeblich ein Visum zur längerfristigen Einreise nach Deutschland beantragt hatte.
Mitglieder des Vereins „Aufbruch Leverkusen“ haben keinen Anspruch auf einen Waffenschein. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeordnet. Das reiche aus für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit.
Ein Polizeianwärter, der rechtsextreme Tattoos trägt, hat keinen Anspruch auf Einstellung in den Polizeidienst. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Falle eines Mannes entschieden, der in Nazi-Schrift die Worte „Loyalty“, „Honor“ und „Respect“ auf dem Rücken trug.
Ein 56-Jähriger verschickte mehrere antiziganistische Hassmails an den Zentralrat der Sinti und Roma. Jetzt wurde er vom Amtsgericht zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt. Er soll 4.000 Euro an „HateAid“ zahlen.
Ein Mann war acht Jahre zahlendes Mitglied der rechtsextremen Partei „Der Dritte Weg“. Trotzdem war er fünf Jahre lang Bundeswehrsoldat und zuletzt Polizist. Jetzt wurde er vom Dienst entfernt. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Wie es zur Verbeamtung kam, ist unklar.
Die Auslieferung eines EU-Bürgers an einen Drittstaat zum Strafvollzug kann gerechtfertigt sein, wenn andernfalls Straflosigkeit droht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Bosnien und Herzegowina hatte Deutschland um Auslieferung eines Bosniers ersucht, der auch kroatischer Staatsbürger ist.
Wie Deutschland verlangt auch Dänemark eine Sprachprüfung bei Familienzusammenführungen. Damit ist jetzt Schluss, entschied der Europäische Gerichtshof im Falle eines türkischen Staatsbürgers, der seit 1979 in Dänemark lebt. Ob Deutschland seine Rechtspraxis anpasst, darf aber bezweifelt werden.