Wegen Hetze auf Demos und in sozialen Medien wurde einer Lehrerin gekündigt. Zu Recht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Trier. Sie hatte unter anderem gefordert, Grenzen vor unkontrollierter Einwanderung zu schützen, weil sie wolle „keine fremden Massen Männer hier“.
Der Rauswurf von zwei Polizeianwärtern, die rechtsradikale Posts verschickt haben, war rechtmäßig. Dem Gericht zufolge sind die Posts keine Jugendsünden, sondern Zeichen von Charakterschwäche.
Ein Schwarzer wurde in der U-Bahn von einem BVG-Sicherheitsmann rassistisch beleidigt. Jetzt muss er Schmerzensgeld zahlen. Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz kam nicht zur Anwendung.
Wer verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chatnachrichten empfängt oder versendet, kann als Bewerber für den Polizeidienst abgelehnt werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.
Ein obdachloser Pole wurde mit Verdacht auf Herzinfarkt in ein Aachener Krankenhaus gebracht. Die Klinik verlangte von der Stadt Erstattung der Behandlungskosten. Dieser lehnte ab. Jetzt hat das Bundessozialgericht den Streit entschieden.
Seit Jahren beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall Sven Liebich. Vor dem Amtsgericht in Halle ist der Rechtsextremist nun erstmals zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die nicht auf Bewährung ausgesetzt ist.
Ist es eine Wende im Fall der Brandstiftung am Flüchtlingsheim Groß Strömkendorf bei Wismar? Das Landgericht hat den Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt von der Schuld, legt Beschwerde ein. Der Prozess gegen den Feuerwehrmann läuft derzeit am Landgericht.
Ob der Name „Mohrenstraße“ rassistisch ist oder nicht, bleibt weiter offen. Die strittige Umbenennung der Straße im Zentrum Berlins ist nach der Gesetzeslage aber kein Verstoß gegen Rechte der Anwohner. Die Macht über Straßennamen haben vor allem Behörden, so das Gericht. Von Andreas Rabenstein
Für die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft reicht eine Verurteilung wegen einer Straftat nicht aus. Das hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen aus Österreich, Belgien und den Niederlanden entschieden.
Die Kündigung gegen Mitarbeiter der Deutschen Welle wegen Antisemitismusvorwürfen ist unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin in zweiter Instanz entschieden. Die Kündigung hatte eine Debatte im Umgang mit Antisemitismus ausgelöst.