Fackel-Aufmärsche von Rechtsextremisten erinnern an den Nationalsozialismus und können deshalb verboten werden. Das haben mehrere Gerichte in NRW entscheiden. Eine Partei sah Grundrechte verletzt und zog nach Karlsruhe – erfolglos.
Der ausgestreckte Arm zum Gruß ist verfassungswidrig – egal mit welcher Körperseite. Damit ist ein Mann vor Gericht gescheitert, der glaubte, das Verbot mit links umgehen zu können. Jetzt muss er 600 Euro Geldstrafe zahlen.
Seit 2022 beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die AfD – zu Recht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht München. Begründung: ethnisch-biologischen Volksverständnis. Damit dürfte das Streitthema aber noch lange nicht zu Ende sein.
Im Verfahren um die rechtsextreme Kampfsportgruppe „Knockout 51“ ist ein mildes Urteil gefallen. Begründung: Die Gruppierung habe verletzen, aber nicht töten wollen. Die Gerichtsentscheidung ruft harsche Kritik hervor: Linke-Politikerin spricht von einem Freiheitsschein für Rechtsextreme.
Ein Ex-AfD-Mitarbeiter soll bei der Einbürgerung seinen russischen Pass verschwiegen haben. Gegen die Rücknahme der Einbürgerung wehrte er sich gerichtlich – erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied jetzt: Der Mann habe arglistig getäuscht.
In Griechenland wurde sie als Flüchtling anerkannt, in Deutschland aber nicht: Geht das? Auf die Klage einer Syrerin hin gibt der EuGH den deutschen Behörden nun einen klaren Handlungsauftrag: eine eigenständige Prüfung, aber kein Automatismus.
Ein Adolf-Hitler-Bild im Handy-Status und zugleich die freiheitliche Grundordnung unterstützen – das passt nicht zusammen. Das Verwaltungsgericht Münster hat jetzt entschieden: Das Aufenthaltsrecht einer Frau aus Tschetschenien kann deshalb widerrufen werden.
Seit Jahren geht Ungarn hart mit Flüchtlingen um – und verstößt mehrfach gegen EU-Asylrecht. Der Europäische Gerichtshof fügt Budapest jetzt eine teure Niederlage zu. Viktor Orban reagiert wütend. Sein Land soll 200 Millionen Euro Zwangsgeld und täglich eine weitere Million zahlen.
Der Krieg in Gaza tobt. Der EuGH stellt nun klar, wann staatenlose Palästinenser als Flüchtlinge anerkannt werden können – und findet deutliche Worte zu den Lebensbedingungen im Gazastreifen: verschlechtert in noch nie dagewesener Weise.
Frauen, die sich mit der Gleichheit der Geschlechter identifizieren, gehören zu einer „bestimmten soziale Gruppe“ im Sinne eines Verfolgungsgrundes. Das kann zur Anerkennung als Flüchtling führen. Das haben EuGH-Richter im Falle zweier irakischer Mädchen entschieden.