Dresden, Fatih Moschee, Bombenanschlag, Explosion, Feuer
Bombenanschlag auf die Fatih Moschee in Dresden

Ausländerfeindliche Motive

Prozess um Dresdner Moschee-Attentat gestartet

Vor dem Dresdner Landgericht hat der Prozess um das Attentat auf eine Moschee in der sächsischen Landeshauptstadt im September 2016 begonnen. Dem 31-jährigen Nino K. wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.

Donnerstag, 01.02.2018, 6:17 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01.02.2018, 17:45 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Mehr als 16 Monate nach dem Attentat auf eine Dresdner Moschee hat am Mittwoch in der sächsischen Landeshauptstadt die juristische Aufarbeitung begonnen. Vor dem Landgericht muss sich der 31-jährige Nino K. verantworten. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen sowie das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen und schwere Brandstiftung (AZ: Landgericht Dresden 1 Ks 373 Js 128/16).

Nino K. soll im September 2016 vor der Moschee der deutsch-türkischen Gemeinde selbstgebaute Sprengkörper gezündet haben. Zum Zeitpunkt der Explosion befand sich die Familie des Imams im Gebäude. Anschließend soll der Angeklagte auf der Terrasse des Dresdner Kongresszentrums weitere Sprengvorrichtungen gezündet haben. Die Anschläge wenige Tage vor den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst.

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Staatsanwaltschaft: Einzeltäter

Der Angeklagte soll Einzeltäter gewesen sein und nur wenige Meter von der Moschee entfernt gewohnt haben. Die Polizei hatte nach dem Anschlag in seiner Wohnung einen weiteren Sprengsatz sichergestellt. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft bezeichnete ihn als einen „unauffälligen jungen Mann ohne Vorstrafen“. Ein DNA-Abgleich hatte zur Festnahme geführt.

Ort des Anschlags war die Fatih Camii Moschee in Dresden-Cotta, Treffpunkt der deutsch-türkischen Gemeinde Dresden. Diese konstituierte sich nach 1990 und schloss sich der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion, kurz Ditib, an.

Angeklagter war Pegida-Redner

Laut Anklage hat Nino K. gewusst, dass sich im Moschee-Gebäude zum Zeitpunkt des Anschlags die Familie des Imam befand. Die vier Personen blieben körperlich unverletzt.

Der Angeklagte war zuvor als Redner bei der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung aufgetreten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm ausländerfeindliche Motive vor. Für den Prozess sind bis Anfang April 13 Verhandlungstage angesetzt. (epd/mig) Aktuell Recht

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