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Neun Jahre

Dresdner Moschee-Bomber muss ins Gefängnis

Im Prozess nach dem Anschlag auf eine Dresdner Moschee ist das Urteil gefallen: Die Richter sprechen für den 31-jährigen Attentäter ein hohes Strafmaß aus. Er habe den Tod von Menschen in Kauf genommen. Ein Anschlag auf die gesamte Gesellschaft.

Montag, 03.09.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.09.2018, 18:33 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der sogenannte Dresdner Moschee-Bomber ist am Freitag zu neun Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass Nino K. für die Anschläge auf die Fatih-Camii-Moschee im Stadtteil Cotta und das Dresdner Kongresszentrum vor knapp zwei Jahren verantwortlich ist. Ihm wurden versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und die Herstellung von Brandsätzen zur Last gelegt. Die fremdenfeindlichen Angriffe wenige Tage vor den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden hatten bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Sein Motiv sei „massiver Hass gegen Ausländer“, sagte der Vorsitzende Richter, Herbert Pröls, bei der Urteilsbegründung in Dresden. Er habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen. Es sei ein gezielter Anschlag gegen die Moschee und die Familie des Imams mit zwei minderjährigen Kindern gewesen. Sein Motiv sei zudem eine „rassistische menschenverachtende Einstellung mit Bezügen des Nationalismus“.

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Pröls attestierte dem verurteilten Attentäter zudem eine „aggressive, extra gewaltbereite Fremdenfeindlichkeit“. Er verfolge einen „aggressiven, sehr kruden Nationalismus“. Sein Anschlag sei gegen die Religion und die gesamte Gesellschaft gerichtet. Er habe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt. Der 31-jährige Klimaanlagenmonteur musste sich seit Ende Januar vor Gericht verantworten. Im Jahre 2015 war er als Redner der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung aufgetreten.

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Anschlagsort gezielt ausgewählt

Nino K. habe sich mit der Person des Imam ganz konkret befasst, sagte Pröls. Der Anschlagsort sei nicht zufällig ausgewählt worden. Dazu seien auf seinem Computer Hinweise gefunden worden. Da nur zwei der drei Rohbomben explodiert seien, habe er zudem die Einsatz- und Rettungskräfte gefährdet. Zudem habe er Rohrreiniger als chemische Mittel neben dem Brandsatz eingesetzt. Diese hätten in einer Gaswolke in die Lunge gelangen können. Das sei „perfide“.

Der Angeklagte musste sich auch für Sprengstoffexplosionen, Sachbeschädigungen und für den Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten. Der Sachschaden nach dem Anschlag auf der Dachterrasse des Dresdner Kongresszentrums hatte rund 21.000 Euro betragen, der an der Moschee rund 7.000 Euro. Nino K. hatte im Prozess erklärt, er habe „nur ein Zeichen setzen wollen.“ Den Vorwurf des Rassismus hatte er von sich gewiesen. Pröls sagte indes, eine zunehmende Radikalisierung habe dem Angeklagten nicht mehr gereicht.

Weiterer Sprengsatz am Kongresszentrum

Bei dem Anschlag wurde niemand verletzt. Allerdings befanden sich der Imam und seine Familie zum Zeitpunkt des Angriffs in ihrer Wohnung, die sich im Moscheegebäude befand. Kurz nach 22 Uhr detonierte ein weiterer Sprengsatz auf der Dachterrasse des Dresdner Kongresszentrums. Dort war am 3. Oktober anlässlich des Tages der Deutschen Einheit ein Empfang des damaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck geplant. Die Dresdner Fatih-Camii-Moschee gehört zum türkischen Islam-Verband Ditib.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für Nino K. zehn Jahre und neun Monate Haft gefordert, die Verteidigung nicht mehr als vier Jahre und sechs Monate. Letztere sah keinen Tötungsvorsatz im Handeln des früheren „Pegida“-Anhängers. Der Angeklagte hatte ein Teilgeständnis abgelegt und sich entschuldigt sowie Bedauern ausgedrückt. Die Verteidigung kündigte an, eine Revision des Urteils zu prüfen. Der Imam und seine Familie leben mittlerweile nicht mehr in Dresden. (epd/mig) Aktuell Recht

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