Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.
Nicht-EU-Bürger haben ein Aufenthaltsrecht in der EU, wenn sie eine enge Bindung zu ihrem Kind mit EU-Bürgerschaft haben. Das gilt laut Europäischem Gerichtshof auch dann, wenn gegen den Drittstaatler ein Einreiseverbot erlassen wurde.
Bei drohender Todesstrafe dürfen Personen nicht abgeschoben werden. Von diesem Grundsatz macht das Bundesverfassungsgericht jetzt im Fall eines tunesischen Gefährders eine Ausnahme. Begründung: In Tunesien sei die Todesstrafe seit 1991 nicht mehr vollstreckt worden.
Das Oberlandesgericht München hat im Fall des "Freisinger Kirchenasyls" die Anklage wegen illegalen Aufenthalts zurückgewiesen. Zugleich stellen die Richter fest: Kirchenasyl ist kein anerkanntes Rechtsinstitut.
Die Stadt Kassel darf ihren Bediensteten kein pauschales Kopftuchverbot aussprechen. Das gilt auch dann, wenn sie im Publikumsverkehr arbeiten. Die Religionsfreiheit habe Vorrang, entschied das Verwaltungsgericht Kassel im Fall einer Muslima.
Die Entschädigungsklage einer kopftuchtragenden Lehrerin wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen, weil Klägerin und Beklagte nicht erschienen sind. Auf Rechtsfragen mussten die Richter deshalb nicht eingehen.
Einem Folteropfer kann subsidiärer Schutz gewährt werden, wenn seine Behandlung im Herkunftsland absichtlich verwehrt werden würde. Das hat das Europäische Gerichtshof im Fall eines Mannes aus Sri Lanka in Großbritannien entschieden.
EU-Bürger können nach einem zehnjährigen Daueraufenthalt nur im Ausnahmefall ausgewiesen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Dies gilt auch dann, wenn sie während der Zehnjahresfrist zeitweise inhaftiert waren.
In Berlin schreibt das "Neutralitätsgesetz" vor, dass Lehrer an Schulen, Polizisten und Justiz-Mitarbeiter im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders. Am Montag wurde darüber verhandelt, die Entscheidung will das Gericht im Mai verkünden.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestärkt. Ihr Recht auf Familiennachzug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nach der Einreise volljährig werden.