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Richterpult © Daniel_B_photos @ pixabay.com (CC0), bearb. MiG

Verwaltungsgericht Wiesbaden

Verfassungsschutz muss Auskunft zum Fall Temme im NSU-Komplex geben

Andreas Temme ist eine zentrale Figur im NSU-Komplex. Ein Journalist wollte wissen, wie oft der damalige Innenminister Volker Bouffier in seinem Fall interveniert hat. Der Verfassungsschutz verweigerte die Auskunft – zu Unrecht, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Mittwoch, 10.06.2020, 5:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 09.06.2020, 19:39 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen muss über mögliche Interventionen des damaligen Innenministers Volker Bouffier (CDU) im Fall des Ex-Verfassungsschützers Andreas Temme Auskunft geben. Wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervorgeht, hat das Gericht dem Eilantrag eines Journalisten in dieser Sache stattgegeben und das Landesamt dazu verpflichtet, die von ihm gestellten Fragen zu beantworten (AZ: 2 L 2032/19.WI). Temme, damals Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, hielt sich 2006 in einem Kasseler Internet-Café auf, als dort dessen Besitzer Halit Yozgat vom NSU ermordet wurde.

Die Fragen des Antragstellers knüpften an aktuelle Vorgänge an und seien bereits Gegenstand öffentlicher Berichterstattung in den Medien, argumentierte das Gericht. Der Mann habe als Journalist einen Anspruch auf Information darüber, wie oft der damalige Innenminister und heutige Ministerpräsident Volker Bouffier in der Sache Temme interveniert habe. Die Kammer verwies zur Begründung unter anderem auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom November 2019 (AZ: 8 B 1938/19), dem ein ähnlich gelagerter Fall zugrunde lag.

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Nach dessen Auffassung handelt es sich bei der Verwendung der Formulierung „interveniert“ um eine einfach zu beantwortende konkrete Frage, die vom Auskunftsanspruch nach dem Hessischen Pressegesetz gedeckt sei und die vom Landesamt keine Wertung verlange. Gegen den Beschluss kann das Landesamt binnen zwei Wochen Beschwerde erheben, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu entscheiden hätte.

Bouffier verweigerte Genehmigung

Temme war eine zentrale Figur bei den Befragungen des Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtags zu den NSU-Morden. Die Ermittlungen über ihn nahmen einen breiten Raum im Abschlussbericht von 2018 ein. Die Person und Rolle des ehemaligen Verfassungsschützers ist stark umstritten, weil Temme sich zum Zeitpunkt des Mordes am Tatort befand, aber nach eigener Aussage von der Tat nichts mitbekam. Er gab an, sich an wesentliche Geschehnisse nicht mehr zu erinnern.

Am 5. Oktober 2006 hatte der damalige Innenminister Bouffier den Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel auf Erteilung von Aussagegenehmigungen für die von Temme geführten Quellen in der Extremistenszene abgelehnt. Die Folge dieser sogenannten Sperrerklärung war, dass die Quellen nicht von der Polizei förmlich vernommen werden konnten. Stattdessen wurden sie durch Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz befragt. (epd/mig) Aktuell Recht

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