Ein Rollstuhlfahrer wird im Bus nicht mitgenommen, eine Familie mit nicht-deutsch klingendem Namen wird erst gar nicht zur Wohnungsbesichtigung eingeladen. Diese Formen von Diskriminierungen sind laut Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle nicht selten. Ataman erklärt, was sie dagegen tun will.
Die Zahl der Menschen, die sich bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes melden, steigt kontinuierlich. Jeder Dritte sucht Rat wegen eines rassistischen Vorfalls. Das geht aus dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle an den Bundestag hervor.
Heute vor 15 Jahren ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem wird es gefeiert und kritisiert zugleich. Zeit für ein Resümee aus der Praxis. Von Nadiye Ünsal
Von Diskriminierung Betroffene haben zwei Monate Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist ist in vielen Fällen zu kurz. Die Bundesregierung hatte Abhilfe versprochen, hält sein Versprechen jetzt doch nicht ein. Der Leiter der Antidiskriminierungsstelle ist enttäuscht.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet eine Zunahme der Beschwerden wegen Alltagsrassismus. Sie sind die häufigste Form der bei der Stelle erfassten Benachteiligungen. Es müsse mehr dagegen getan werden, fordert der Leiter Franke. Von Bettina Markmeyer
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes warnt vor einem „massiven Anstieg rassistisch motivierter Diskriminierungen“ und fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie mehr Antidiskriminierungsstellen.
Die Zahl der gemeldeten Fälle bei der Antidiskriminierungsstelle hat sich deutlich erhöht. Meist geht es um Ausgrenzungen wegen der Herkunft. Aber auch Benachteiligungen wegen Geschlecht, Alter oder Behinderungen werden häufig gemeldet.
Ein Wohnungseigentümer muss 1.000 Euro Schadensersatz an einen aus Burkina Faso stammenden Mietinteressenten zahlen. Grund: Er akzeptierte nur Deutsche als Mieter. Der Richter fand deutliche Worte.
Wegen des muslimischen Kopftuchs bei Einstellung und Beamtung benachteiligt? Zwei muslimische Lehrerinnen wollten es wissen und klagten auf Entschädigung. Doch die Gerichte entschieden dagegen.
Ostdeutsche sind keine Mitglieder einer ethnischen Gruppe. Deshalb ist Mobbing aufgrund der ostdeutschen Herkunft am Arbeitsplatz keine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.