AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung, Rassismus
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) © MiG

Enttäuschung

Antidiskriminierungsstelle: Regierung hält Zusagen nicht ein

Von Diskriminierung Betroffene haben zwei Monate Zeit, um Ansprüche geltend zu machen. Diese Frist ist in vielen Fällen zu kurz. Die Bundesregierung hatte Abhilfe versprochen, hält sein Versprechen jetzt doch nicht ein. Der Leiter der Antidiskriminierungsstelle ist enttäuscht.

Donnerstag, 24.06.2021, 5:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 23.06.2021, 14:36 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Eine von der Bundesregierung angekündigte Verbesserung für Diskriminierungsopfer kommt nicht mehr zustande. Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, zeigte sich am Mittwoch in Berlin enttäuscht und verärgert. Damit habe es die Koalition nicht einmal geschafft, den einzigen Beschluss des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) umzusetzen, kritisierte er.

Es geht um eine Fristverlängerung. Betroffene, die gegen ihre Diskriminierung vorgehen wollen, müssen ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten geltend machen. Viele schaffen es nicht, die Frist einzuhalten – auch weil die Beratungsstellen überlastet sind. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert eine Verlängerung der Frist auf ein halbes Jahr. Der Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus war dem gefolgt und hatte die Fristverlängerung in seinen Maßnahmenkatalog aufgenommen.

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Eine Diskriminierung im Sinne des AGG ist beispielsweise, wenn ein Vermieter einem Wohnungssuchenden mit ausländischem Namen sagt, die Wohnung sei vergeben, obwohl sie noch frei ist. Die Fristverlängerung hätte es Menschen, die diskriminierend behandelt wurden, erleichtert, Ansprüche geltend zu machen. Sie wäre für Betroffene „ausgesprochen wichtig“ gewesen, erklärte Franke. (epd/mig)

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