Wenn Menschen keine Wohnung bekommen wegen ihren ausländischen Namen oder das Arbeitsverhältnis einer schwangeren Frau nicht verlängert wird, sind das Verstöße gegen geltendes Recht. Benachteiligte haben es aber immer noch schwer, ihre Gleichstellung durchzusetzen. Von Bettina Markmeyer
In Freiburg wurden in mehreren Clubs und Diskotheken Flüchtlingen der Zutritt verboten. Taschendiebstähle und sexuelle Belästigungen seien der Grund. In der Stadt leben 3.000 Flüchtlinge. Kritiker werfen den Clubbetreibern pauschale Diskriminierung vor.
Zu einer Entschädigungszahlung von 30.000 Euro wurde eine Berliner Vermieterin vom Amtsgericht verurteilt. Sie hatte die Miete so lange erhöht, bis die türkeistämmige Familie mit drei Kindern die Wohnung kündigen und ausziehen musste. Deutsche Mieter wurden verschont.
Hamburger Kiez. Samstagabend. Haluk und seine Freunde von der Uni wollen feiern. Sie kommen nicht weit. An der Discotür ist Schluss. Sie werden nicht reingelassen. Der Ausländeranteil sei zu hoch. Haluk beschwert sich. Die Polizei kommt und macht ihn zum Täter.
Es kommt nicht selten vor, dass türkisch oder arabisch aussehenden Jugendlichen der Einlass in die Disco verweigert wird. In den allermeisten Fällen sind sich die Betreiber keiner Schuld bewusst. Ganz anders in diesem Fall:
Diskriminierung hat viele Formen und ist kein Einzelfall. Aber nur die wenigsten werden medial bekannt, die meisten bleiben im Dunkeln und nur wenige werden zumindest dokumentiert. MiGAZIN veröffentlicht Fallbeispiele aus der Beratungspraxis des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin in einer Reihe. Heute: Arbeitgeber ohne Unrechtsbewusstsein
Diskriminierung hat viele Formen und ist kein Einzelfall. Aber nur die wenigsten werden medial bekannt, die meisten bleiben im Dunkeln und nur wenige werden zumindest dokumentiert. MiGAZIN veröffentlicht Fallbeispiele aus der Beratungspraxis des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin in einer Reihe. Heute: Ausschluss von der Blutspende
Diskriminierung hat viele Formen und ist kein Einzelfall. Aber nur die wenigsten werden medial bekannt, die meisten bleiben im Dunkeln und nur wenige werden zumindest dokumentiert. MiGAZIN veröffentlicht Fallbeispiele aus der Beratungspraxis des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin in einer Reihe. Heute: Testings machen Diskriminierung sichtbar!
Das Gleichbehandlungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe dar. Nicht selten wird es aber eng ausgelegt und kommt an seine Grenzen - Aleksandra Lewicki über die Herausforderungen dieses Gesetzes. Von Aleksandra Lewicki
Die Ablehnung einer Bewerberin aufgrund ihres Kopftuchs kostet eine Arbeitsvermittlerin 1.850 Euro Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Celle begründete die Entscheidung mit dem Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta.