AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung, Rassismus
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) © MiG

Gleichbehandlungsgesetz

SPD will Schutz vor Diskriminierung stärken

Wer bei der Suche nach einer Stelle oder einer Wohnung Diskriminierung erlebt, setzt sich dagegen nur selten zur Wehr. Denn viele Betroffene scheuen den damit verbundenen Aufwand. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu nun mehrere Vorschläge erarbeitet.

Mittwoch, 19.04.2023, 13:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 19.04.2023, 12:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Um Menschen in Deutschland besser vor Diskriminierung zu schützen, will die SPD-Bundestagsfraktion neben den Betroffenen künftig auch bestimmten Verbänden die Möglichkeit zur Klage geben. Wer selbst aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, sexueller Identität oder wegen seines Alters Benachteiligung erfahren hat, soll zudem mehr Zeit erhalten, um sich gegen die Diskriminierung zur Wehr zu setzen.

In einem Positionspapier zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das am Dienstag von der Fraktion beschlossen wurde, heißt es: „Bisher müssen von Diskriminierung Betroffene ihre Ansprüche innerhalb von zwei Monaten geltend machen.“ Das sei zu kurz. Damit den Betroffenen genügend Zeit für die Verarbeitung des Erlebten und das Einholen von rechtlichem Rat bleibe, sei eine Frist von einem Jahr angemessen.

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Außerdem solle ein kollektiver Rechtsschutz eingeführt werden, schlägt die Fraktion vor. Denn viele Betroffene scheuten die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens. Das führe bislang dazu, dass Diskriminierung in den meisten individuell erlebten Fällen nicht sanktioniert werde. Die SPD-Fraktion stellt sich hierzu zwei Neuerungen vor. Erstens:  Antidiskriminierungsverbände sollen im Wege der Prozessstandschaft für betroffene Personen klagen können. Unter Prozessstandschaft versteht man die Befugnis, fremde Rechte im Prozess im eigenen Namen geltend zu machen. Zweitens soll im AGG ein Verbandsklagerecht verankert werden. Damit könnten qualifizierte Verbände auch unabhängig von der Betroffenheit Einzelnen, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen.

Jeder Dritte schon mal diskriminiert

„Jede dritte Person in Deutschland wurde schon einmal diskriminiert – doch leider wird rechtlich zu selten dagegen vorgegangen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Sonja Eichwede. Der Abbau struktureller Benachteiligung sei nicht Aufgabe der Opfer, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.

Für Betroffene und die sie vertretenden Verbände will die SPD-Fraktion außerdem einen Auskunftsanspruch gegenüber Arbeitgebern schaffen. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber sollten einen Anspruch haben, die Gründe für die Nichteinstellung zu erfahren. Dieser Anspruch spiele auch mit Blick auf die zunehmende Relevanz von Entscheidungssystemen, die auf Algorithmen basieren, eine wichtige Rolle für einen effektiven Schutz vor Diskriminierung.

Diskriminierungs-Absicht künftig irrelevant?

In das Gesetz aufnehmen möchte die Fraktion zudem die „assoziierte Diskriminierung“. Dabei geht es um Menschen, die wegen der Nähe zu Menschen mit Diskriminierungsmerkmalen benachteiligt werden – also zum Beispiel eine Frau, die einen Job nicht bekommt, weil ihr Ehemann aus Vietnam stammt.

Ansprüche auf Schadenersatz und Entschädigung sollten nach Auffassung der SPD-Abgeordneten unabhängig davon bestehen, ob jemand vorsätzlich oder unabsichtlich diskriminiert wurde. Der Diskriminierungsschutz solle künftig außerdem den Bereich der Bundesverwaltung umfassen. „Es ist niemandem zu erklären, warum diskriminierendes Verhalten vom privaten Arbeitgeber Entschädigungsansprüche nach dem AGG auslöst, dies bei Diskriminierung durch eine Behörde jedoch nicht der Fall ist“, sagte der SPD-Abgeordnete Kaweh Mansoori. „Diesen Widerspruch wollen wir auflösen.“ (dpa/mig) Leitartikel Politik

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