Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin das zweite Asylpaket beschlossen. Wie das erste im Herbst vergangenen Jahres enthält es vor allem Verschärfungen für abgelehnte Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive. Die vorgesehenen Änderungen im Überblick:
Das Singen eines rechtsradikalen Ausschwitz-Lieds während eines Bundesliga-Fußballspiels kam zwei Männern teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von über 10.000 Euro.
Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Bei einem Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft waren eine Frau und ihre drei Kinder nur knapp dem Feuer entkommen. Motiv: Fremdenfeindlichkeit. Einer der Tatverdächtigen war Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr.
An Karfreitagen dürfen keine islamischen Beschneidungsfeier stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Islamische Beschneidungsfeier hätten unterhaltenden Charakter und müssten nicht am Karfreitag stattfinden.
Eine Erdgeschosswohnung darf als ein islamisches Gebetshaus genutzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das Gebäude liege ohnehin in einem durch Verkehrslärm belasteten Mischgebiet. Das müsse die Nachbarschaft hinnehmen.
Das Tragen von Warnwesten mit dem Schriftzug "Shariah Police" ist nicht strafbar. Das Landgericht Wuppertal hat eine entsprechende Klage gegen eine Gruppe von Salafisten zurückgewiesen. Die handelsüblichen Westen wirkten weder einschüchternd noch bedrohlich.
Eine Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen ist mit den Grund- und Menschenrechten sowie dem internationalen Flüchtlingsrecht nicht vereinbar. Das ist das Ergebnis einer Ausarbeitung des Instituts für Menschenrechte.
Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen ist nach Überzeugung des Deutschen Anwaltsvereins verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter hätten bereits mehrfach deutlich gemacht, dass die Einheit der Familie wichtiger sei als einwanderungspolitische Erwägungen.
Das Berliner Kopftuchverbot kommt vor Gericht. Eine angehende Lehrerin mit Kopftuch hat vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht. Derweil fordert das Menschenrechtsinstitut die Bundesländer auf, ihre Kopftuchverbote aufzuheben.
Kliniken in Frankreich dürfen ihren Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das stelle keine Verletzung der Religionsfreiheit dar, entschied das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der französischen Verfassung.