![Justizia, Gerechtigkeit, Justiz, Recht, Urteil, Gericht](https://www.migazin.de/wp-content/uploads/2015/07/justizia_urteil_gericht_rechtsprechung_himmel.jpg)
Gericht
Wohnung darf als islamisches Gebetshaus genutzt werden
Eine Erdgeschosswohnung darf als ein islamisches Gebetshaus genutzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Das Gebäude liege ohnehin in einem durch Verkehrslärm belasteten Mischgebiet. Das müsse die Nachbarschaft hinnehmen.
Freitag, 11.12.2015, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 23.10.2016, 12:11 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Eine Erdgeschosswohnung im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz darf nach einer Gerichtsentscheidung ein islamisches Gebetshaus werden. Die Baugenehmigung missachte nicht die Nachbarschaftsrechte, erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Das Gebetshaus sei für maximal 62 Besucher ausgelegt und liege in einem durch Verkehrslärm belasteten Gebiet. Deshalb sei es von der Nachbarschaft hinzunehmen. (Az: 1 K 398/15.KO)
Das Haus, das in einem Mischgebiet liegt, gehört dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). Gegen den vom Landkreis Mayen-Koblenz genehmigten Baubescheid hatte eine Gesellschaft eines benachbarten Mehrfamilienhauses geklagt. Gegen die aktuelle Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
Der Landkreis hatte für die Baugenehmigung zur Auflage gemacht, für genügend Parkplätze zu sorgen sowie Nutzungszeiten von 6 Uhr bis 22 Uhr einzuhalten. Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht eine Klage der benachbarten Gesellschaft gegen den Bauvorbescheid abgewiesen. (epd/mig)
Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.
MiGGLIED WERDEN- AfD stärkste Kraft Warum ist Pforzheim so braun?
- 700.000 Betroffene Urteil zu Schutzstatus eines Syrers sorgt für Aufregung
- Svenja Schulze im Gespräch Hunger „reicht vielen nicht mehr als Argument.“
- Hochqualifiziert und abgelehnt Asylbewerber können nicht einfach in die…
- Kinostart Die Wucht des Grauens von Auschwitz im Film „Die Ermittlung“
- Flüchtlingsrat kritisiert Abschiebung Sachsen fühlt sich an Gerichtsbeschluss nicht gebunden