Eine Erdgeschosswohnung im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz darf nach einer Gerichtsentscheidung ein islamisches Gebetshaus werden. Die Baugenehmigung missachte nicht die Nachbarschaftsrechte, erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Das Gebetshaus sei für maximal 62 Besucher ausgelegt und liege in einem durch Verkehrslärm belasteten Gebiet. Deshalb sei es von der Nachbarschaft hinzunehmen. (Az: 1 K 398/15.KO)
Das Haus, das in einem Mischgebiet liegt, gehört dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ). Gegen den vom Landkreis Mayen-Koblenz genehmigten Baubescheid hatte eine Gesellschaft eines benachbarten Mehrfamilienhauses geklagt. Gegen die aktuelle Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.
Der Landkreis hatte für die Baugenehmigung zur Auflage gemacht, für genügend Parkplätze zu sorgen sowie Nutzungszeiten von 6 Uhr bis 22 Uhr einzuhalten. Bereits zuvor hatte das Verwaltungsgericht eine Klage der benachbarten Gesellschaft gegen den Bauvorbescheid abgewiesen. (epd/mig)