Volksverhetzung

Geldstrafe für „Auschwitz“-Lied bei Fußball-Spiel

Das Singen eines rechtsradikalen Ausschwitz-Lieds während eines Bundesliga-Fußballspiels kam zwei Männern teuer zu stehen. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte sie wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von über 10.000 Euro.

Donnerstag, 04.02.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 25.06.2018, 23:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Oberlandesgericht Hamm hat zwei Fußballfans wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von je 5.400 Euro verurteilt. Sie hatten bei einem Bundesligaspiel öffentlich ein rechtsradikales „Auschwitz“-Lied gesungen. Das Verhalten der Angeklagten stelle eine strafbare Volksverhetzung dar, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. (AZ: 1 RVs 66/15)

Der Liedtext „Eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir, von Jerusalem bis nach Auschwitz, eine U-Bahn bauen wir!“ beziehe sich auf die Judenverfolgung während der NS-Zeit und billige die Massenvernichtung im Konzentrationslager Auschwitz. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Amtsgerichts Dortmund.

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Die beiden 43 und 46 Jahre alten Männer aus dem baden-württembergischen Gottmadingen hatten dagegen argumentiert, das Lied verharmlose die NS-Verbrechen nicht. Vielmehr sei es im Kontext der Fanrivalität zu verstehen, erklärten die beiden Fans des Bundesligisten Borussia Dortmund. Sie hätten bei einem BVB-Spiel gegen den FSV Mainz im April 2014 das Lied allein an die Fans der gegnerischen Mannschaft gerichtet.

Die Richter des ersten Senats des Oberlandesgerichts erklärten dagegen, das laute öffentliche Singen des Liedes lasse auf ein vorsätzliches Verhalten der Angeklagten schließen. Sie seien sich der Tragweite ihrer Äußerungen bewusst gewesen. Die in Liedform in die Öffentlichkeit getragene „Judenhetze“ sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, heißt es in dem rechtskräftigen Beschluss. (epd/mig) Aktuell Recht

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