Juristisches Nachspiel
Berliner Lehrerin klagt gegen Kopftuchverbot
Das Berliner Kopftuchverbot kommt vor Gericht. Eine angehende Lehrerin mit Kopftuch hat vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht. Derweil fordert das Menschenrechtsinstitut die Bundesländer auf, ihre Kopftuchverbote aufzuheben.
Freitag, 27.11.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 30.11.2015, 16:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das strikte Kopftuchverbot in Berliner Behörden kommt vor Gericht. Eine angehende Lehrerin, die als Muslimin Kopftuch trägt, hat vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Entschädigung eingereicht, berichtet der Tagesspiegel. Demnach argumentiert die Frau, sie sei bei einer zentralen Bewerberrunde wegen ihres Kopftuchs benachteiligt worden, was gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße.
Die Klage soll am 14. April 2016 vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden. Nach Angaben der Berliner Schulverwaltung wäre es das erste Verfahren, weil eine Bewerbung unter Hinweis auf das geltende Neutralitätsgesetz abgelehnt worden sei, heißt es in dem Bericht weiter.
Berlin für Beibehaltung des Verbots
Erst Ende Oktober hatte der Berliner Senat eine Beibehaltung des strikten Berliner Neutralitätsgesetzes bekräftigt. Lehrer, Polizisten und Juristen dürfen demnach auch weiterhin keine religiösen Symbole wie zum Beispiel muslimische Kopftücher, die jüdische Kippa oder das christliche Kreuz tragen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte dagegen im März am Beispiel zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für unzulässig erklärt. Künftig müsse dafür eine konkrete Gefahr für Neutralität und Schulfrieden nachgewiesen werden, hieß es.
„Die pauschale Ablehnung des Kopftuchs im Schuldienst benachteiligt Frauen“, zitiert der Tagesspiegel die Anwältin, Maryam Haschemi, die die Klägerin vertritt. Das Arbeitsgericht müsse nun prüfen, ob das Berliner Neutralitätsgesetz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspreche, so die Juristin.
Menschenrechtsinstitut gegen Kopftuchverbot
Download: Das Papier des Menschenrechtsinstituts trägt den Titel “ Schule als Ort religiöser und weltanschaulicher Freiheit und Vielfalt“ und kann hier heruntergeladen werden.
Derweil ruft das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesländer in einer am Donnerstag veröffentlichten Publikation dazu auf, ihre Schulgesetze mit Blick auf die individuelle Religionsfreiheit von Lehrenden zu überprüfen. Derzeit haben Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Saarland Regelungen zu religiösen Bekleidungen und Symbolen in ihren Schulgesetzen.
Diese Länder „sollten klarstellen, dass Lehrenden grundsätzlich erlaubt ist, solche Kleidungsstücke und Zeichen äußerlich sichtbar zu tragen“, so Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik. Zudem müssten die in Bayern, Hessen und Saarland fortbestehenden gesetzlichen Privilegierungen für christliche und jüdische Symbole aufgehoben werden. (epd/mig) Aktuell Recht
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