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Berlin

Kopftuchverbot vor Berliner Arbeitsgericht

Das Kopftuchverbot in Berlin steht auf dem Prüfstand. Heute verhandelt das Arbeitsgericht erstmals über die Klage einer muslimischen Lehrerin. Ihre Bewerbungen seien abgelehnt worden aufgrund ihres Kopftuchs. Nun fordert sie Entschädigung.

Donnerstag, 14.04.2016, 8:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 14.04.2016, 17:41 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Berliner Arbeitsgericht verhandelt am Donnerstag erstmals die Klage einer muslimischen Lehrerin gegen das strikte Kopftuchverbot in der Hauptstadt. Die Frau, die das Referendariat und beide Staatsexamen absolviert hat, fordere eine Entschädigung, weil ihre Bewerbung um eine Lehramtsposition abgelehnt worden sei, teilte das Gericht mit. Hintergrund ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das etwa Lehrern und Polizisten das Tragen sichtbarer religiöser Symbole verbietet. Eine Ausnahme macht das Gesetz für Lehrer an beruflichen Schulen, für sie gilt das Kopftuchverbot nicht. Zunächst ist vom Gericht nur ein Verhandlungstag vorgesehen.

Die Klägerin argumentiert, sie sei bei einer zentralen Bewerberrunde wegen ihres Kopftuchs benachteiligt worden, was gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Auch spätere Bewerbungsgespräche seien abgesagt worden, sobald die Klägerin ihr Kopftuch erwähnt habe, heißt es in Medienberichten.

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Im Herbst vergangenen Jahres hatte der Berliner Senat eine Beibehaltung des strikten Berliner Neutralitätsgesetzes bekräftigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte davor im März am Beispiel zweier muslimischer Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für unzulässig erklärt. Künftig müsse dafür eine konkrete Gefahr für Neutralität und Schulfrieden nachgewiesen werden, hieß es.

Die Ablehnung auffälliger religiöser Kleidungsstücke treffe in erster Linie Frauen. Damit werde ihre Mandantin „unzulässig diskriminiert“, zitierte der „Tagesspiegel“ die Anwältin Maryam Haschemi Yekani. Das Arbeitsgericht müsse nun prüfen, ob das Berliner Neutralitätsgesetz dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspreche, so die Juristin. (epd/mig) Aktuell Recht

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