Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Wird ein Asylbewerber nicht innerhalb von sechs Monaten in den zuständigen Staat überstellt, muss das Land, in dem er sich aufhält, das Asylverfahren übernehmen – das gilt auch bei politischer Blockade.
Die AfD hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie nicht als rechtsextremistisch einstufen. Grund: Die AfD sei nicht islamfeindlich genug. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
Hat ein AfD-Abgeordneter einen Hitlergruß auf einem Wahlplakat abgebildet? Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hat nun ein Urteil verkündet. Das Gericht geht von einer bewussten Provokation aus.
Das Verwaltungsgericht Gera sieht im AfD-Parteibuch allein keinen Grund für den Entzug von Waffenbesitz – nicht die erste umstrittene Entscheidung des Gerichts. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen.
Das Sozialgericht Karlsruhe stoppt die Kürzung von Asylbewerberleistungen nach einer vermeintlichen Verweigerung eines 80-Cent-Jobs. Begründung: „evident verfassungswidrig“. Der Blick fällt auch auf eine Behörde, die kein gutes Bild abgibt.
Ein aus Mauretanien stammender Mann war wegen Sozialbetrugs aus Deutschland ausgewiesen und ihm eine Rückreise verwehrt worden. Weil der ehemalige Guantánamo-Häftling inzwischen EU-Bürger ist, muss die Stadt Duisburg das Verbot aufheben.
Wenn Termine bei der Ausländerbehörde zum knappen Gut werden, entsteht ein Markt – und der wird offenbar bedient: mit Bargeld und Gefälligkeiten. Jetzt wurden Beteiligte zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Von Frederick Mersi
Kontrolleurin am Flughafen darf ein Kopftuch tragen, entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Hamburger Muslimin. Damit widersprechen die obersten Arbeitsrichter der Bundespolizei. Die Kläger sehen nun das Bundesinnenministerium in der Pflicht.
Der Bundesgerichtshof stärkt den Diskriminierungsschutz auf dem Wohnungsmarkt: Die Ablehnung von Bewerbern aufgrund eines ausländisch klingenden Namens ist Immobilienmaklern verboten. Einer Betroffenen steht demnach eine Entschädigung zu. Von Frank Leth und Christina Neuhaus
Für die Bundesanwaltschaft war „Knockout 51“ eine Terrorgruppe. Das Thüringer Oberlandesgericht sah das anders. Die Karlsruher Behörde konnte nun auch den Bundesgerichtshof nicht überzeugen.