Verwaltungsgericht Münster
Kein unbefristetes Aufenthaltsrecht ohne Deutschkenntnisse
4. August 2014 | 40 KommentareOhne Deutschkenntnisse gibt es einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster zufolge kein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Das gelte auch für türkische Staatsbürger; aus dem Assoziationsabkommen ergebe sich ebenfalls kein Anspruch.