Eckpunkte im Überblick

Schneller zum deutschen Pass? Kabinett soll Reform beschließen

Viele Ausländer leben lange in Deutschland, beantragen aber keinen deutschen Pass. Jetzt will Innenministerin Faeser das erleichtern - auch als Anreiz für eine bessere Integration. Die Eckpunkte im Überblick:

Von Dienstag, 22.08.2023, 19:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 22.08.2023, 16:25 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Wer hierzulande gut integriert ist, soll schneller den deutschen Pass bekommen. Eine solche Reform des Staatsangehörigkeitsrechts will das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen. Der der Deutschen Presse-Agentur vorliegende Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) senkt nicht nur Anforderungen für Einbürgerungen, sondern lässt auch Mehrstaatigkeit zu. Die oppositionelle Union befürchtet, dass das Gesetz „Integrationsprobleme“ in Deutschland verschärfen könnte und „falsche Signale“ sendet.

Faeser dagegen argumentiert in ihrem Gesetzentwurf, neue Regeln für die Einbürgerung setzten auch Anreize, besser in Deutschland Fuß zu fassen und in der Gemeinschaft anzukommen. Grundsätzlich sollen Migranten damit schneller den deutschen Pass bekommen können – aber mit Bedingungen zur wirtschaftlichen und demokratischen Integration.

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Aktuell haben nach Zahlen aus dem Innenministerium etwa 14 Prozent der Menschen in Deutschland keinen deutschen Pass, etwas mehr als zwölf Millionen. Darunter seien auch rund 5,3 Millionen, die bereits seit mindestens zehn Jahren hier leben, längst fester Bestandteil der Gesellschaft seien, aber nicht gleichberechtigt demokratisch teilhaben könnten.

Einbürgerungen nach fünf Jahren

Migranten sollen nach Faesers Vorstellungen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können. Bisher mussten sie dafür acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll eine Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein.

Voraussetzung: Wirtschaftliche und demokratische Integration

Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Ausdrücklich ausgeschlossen wird der deutsche Pass daher für Menschen, die aus antisemitischen oder rassistischen Motiven Straftaten begangen haben. Voraussetzung soll auch sein, dass man den Lebensunterhalt für sich und die Familie in der Regel ohne Sozialleistungen bestreiten kann. Ausnahmen soll es hier für Gastarbeiter aus den 1970er Jahren und Familien mit minderjährigen Kindern geben, in denen ein Elternteil in Vollzeit arbeitet.

Mehrstaatigkeit wird zugelassen

Wer einen deutschen Pass haben möchte, muss den alten künftig nicht mehr unbedingt aufgeben. Sogenannte Mehrstaatigkeit wird zugelassen, wenn Integration und Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Viele Ausländer fühlten sich Deutschland zugehörig, aber zugleich auch mit ihrem Herkunftsland verbunden, wird im Gesetzentwurf argumentiert. Sie ließen sich in Deutschland aktuell nicht einbürgern, weil sie dann den anderen Pass abgeben müssten. Letztlich seien für die Integration aber Sprachkenntnisse, Teilhabe und ein Bekenntnis zu den demokratischen Werten wichtiger als ein zweiter Pass.

Im vergangenen Jahr beantragten rund 168 500 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit – und damit laut Innenministerium gerade einmal 3,1 Prozent der Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren hier leben.

Kinder sollen schneller Deutsche werden

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen einen deutschen Pass bekommen, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Bisher gilt hier eine Frist von acht Jahren. Die Kinder sollen zusätzlich die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten dürfen.

Erleichterungen für die Gastarbeiter-Generation

Für Menschen, die bis in die 1970er Jahre als Gastarbeiter nach Deutschland oder bis 1990 als Vertragsarbeiter in die DDR kamen, soll es einfachere Regeln geben. Sie hätten in der Vergangenheit nur wenig Angebote zur Integration bekommen, argumentiert Faeser. Auf schriftliche Deutsch-Prüfungen und einen Einbürgerungstest will die Bundesregierung deshalb verzichten. Sie müssen nur nachweisen, dass sie sich im Alltag ohne nennenswerte Probleme auf Deutsch verständigen können.

Öffentliche Einbürgerungsfeiern

Einbürgerungsurkunden sollen künftig in der Regel öffentlich übergeben werden. Nach Möglichkeit solle dies „in feierlicher Form und unter Verwendung der nationalen Symbole“ erfolgen, heißt es im Entwurf.

Opposition sieht große Risiken

Die Union im Bundestag hält die Reform für einen großen Fehler. „Das Gesetz sendet die falschen Signale in einer Zeit, in der die Integrationsprobleme in unserem Land immer größer werden und die illegale Migration völlig aus dem Ruder läuft“, sagte Innenpolitiker Alexander Throm (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Echte Integration brauche Zeit – es steige daher das Risiko, dass Menschen eingebürgert würden, die sich nicht ausreichend in die Gesellschaft eingelebt hätten.

Mit dem Beschluss im Kabinett ist das Gesetz noch nicht in Kraft. Es wird danach an den Bundestag weitergeleitet, der nach mehreren Debatten-Runden darüber abstimmt. (dpa/mig) Aktuell Panorama

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