Was erwartet Geflüchtete, wenn sie nach Italien abgeschoben werden? In dieser Frage waren die deutschen Gerichte uneins. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen. In Italien drohe keine extreme Notlage.
Ein Mann engagiert sich in der rechtsextremen Partei „Der III. Weg“ und will gleichzeitig für ein Gericht arbeiten. Das geht so nicht, hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Zimmer in Flüchtlingsunterkünften können einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zufolge als Wohnung angesehen werden. Dennoch dürften Polizisten die Zimmer unter bestimmten Voraussetzungen spontan betreten.
Gegen einen bisher noch nie nach Deutschland eingereisten Ausländer braucht es keinen Ausweisungsbescheid, um ihn außer Landes zu halten. Vielmehr reiche es, ihm ein Visum zu verweigern, finden die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig.
Muss es für Flüchtlingshelfer einen generellen Zugang zu Asylunterkünften geben, damit sie dort Beratungen anbieten können? Zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen: Nein. Der Zugang muss aber möglich sein, wenn Geflüchtete um Hilfe bitten.
Seit Jahren wertet das Bamf anlasslos Handydaten von Asylsuchenden aus. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Diese Maßnahme ist unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Klägerin sind erleichtert.
Hätten beim Anschlag in von Hanau Menschen gerettet werden können? Dieser Frage will der Untersuchungsausschuss nachgehen, bekommt vom Generalbundesanwalt aber die Akten nicht. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Die Akten müssen vorgelegt werden - ungeschwärzt.
Subsidiär Schutzberechtigte haben Anspruch auf einen Reiseausweis für Ausländer, wenn ihr Herkunftsland den Reisepass an eine unzumutbare „Reueerklärung“ knüpft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines Eritreers entschieden.
Die rechtsextreme Vereinigung „Nordadler“ bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Sie verbreite „Hass und Hetze“ im Internet. Bundesinnenministerin Faeser bezeichnet Urteil als wichtiges Signal.
Im Juni 2020 wollte Berlin 300 Geflüchtete aus dem griechischen Lager Moria aufnehmen. Das Bundesinnenministerium lehnte ab. Jetzt gab das Bundesverwaltungsgericht dem Ministerium recht. Zwar seien die Menschen besonders schutzbedürftig gewesen, die Dublin-Regeln gingen aber vor.