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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig © scholacantorum @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Rechtsextreme Vereinigung „Nordadler“ bleibt verboten

Die rechtsextreme Vereinigung „Nordadler“ bleibt verboten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Sie verbreite „Hass und Hetze“ im Internet. Bundesinnenministerin Faeser bezeichnet Urteil als wichtiges Signal.

Donnerstag, 01.09.2022, 16:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 01.09.2022, 13:01 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Nordadler“ als unzulässig abgewiesen. Die vorwiegend im Internet agierende Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, bestätigte das Bundesgericht am Mittwoch in Leipzig die Entscheidungen der Vorinstanzen. Sie laufe nach ihrem Zweck und ihrer Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und verstoße gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Geklagt hatte den Angaben zufolge ein Mitglied der Gruppe.

Der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte das Verbot der Gruppierung „Nordadler“ im Juni 2020 verfügt. Die Vereinigung verbreite „Hass und Hetze“ im Internet und sehne „die Wiedererrichtung eines nationalsozialistischen Staates herbei“, hieß es zur Begründung. (AZ: 6 A 9.20)

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Der Kläger hatte geltend gemacht, das Bundesinnenministerium sei nicht zuständig gewesen. Zudem handele es sich nicht um einen Verein und er, der Kläger, sei auch kein (führendes) Vereinsmitglied. Die in der Verfügung dargelegten Verbotsgründe lägen nicht vor. Im Übrigen sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt.

Faeser: Urteil wichtiges Signal

Bei Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen waren zuvor NS-Literatur und Reichskriegsflaggen gefunden worden. Mit „Nordadler“ wurde laut Bundesinnenministerium erstmals eine rechtsextreme Vereinigung verboten, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagierte und dazu Chatgruppen sowie Kanäle auf diversen Plattformen und in den sozialen Medien nutzte.

„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiges Signal im Kampf gegen Rechtsextremismus“, erklärte Bundesinnenministern Nancy Faeser (SPD). Es zeige, dass auch Vereinigungen, die überwiegend virtuell agieren, verboten werden können. Mit der Entscheidung des Gerichts in Leipzig sei die Verbotsverfügung bestandskräftig. (epd/mig) Aktuell Recht

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