Ausweisung
Humanitäre Aufenthaltserlaubnis beseitigt Sperrwirkung einer Ausweisung nicht vollständig
14.04.2010
Die Regelung über die Sperrwirkung in § 11 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sieht u.a. vor, dass einem Ausländer, der ausgewiesen worden ist, kein Aufenthaltstitel erteilt werden darf. Abweichend von dieser Regelung kann einem Ausländer, der ausreisepflichtig ist, dessen Ausreise aber ohne sein Verschulden auf absehbare Zeit nicht möglich ist, aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden (§ 25 Abs. 5 AufenthG).
Bundesverwaltungsgericht
Sprachtest vor dem Ehegattennachzug im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht
31.03.2010
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass das Erfordernis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht ist. Der Klägerin sei es zumutbar, Deutsch zu lernen oder das Familienleben im Ausland fortzuführen.
Bundesverwaltungsgericht
Genießen Türken den gleichen Ausweisungsschutz wie EU-Bürger?
27.08.2009
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Rechtsstreit wegen der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen. Genießen Türken den gleichen Ausweisungsschutz wie EU-Bürger?
Bundesverwaltungsgericht
Verbot der Vereine Collegium Humanum und Bauernhilfe
12.08.2009
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 5. August 2009 das Verbot der Vereine "Internationales Studienwerk Collegium Humanum e.V." und "Bauernhilfe e.V." unter anderem wegen Leugnung des Genozids an den Juden bestätigt.
Das Bundesverwaltungsgericht
Versagung des Ehegattennachzugs bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts
01.05.2009
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 30. April 2009 entschieden (BVerwG 1 C 3.08 - Urteil), dass die Ausländerbehörde einer türkischen Staatsangehörigen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Nachzug zu ihrem Ehemann zu Recht verweigert hat, weil ihr Lebensunterhalt in Deutschland nicht gesichert ist.