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Bundesverwaltungsgericht

Verbot der Vereine Collegium Humanum und Bauernhilfe

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 5. August 2009 das Verbot der Vereine "Internationales Studienwerk Collegium Humanum e.V." und "Bauernhilfe e.V." unter anderem wegen Leugnung des Genozids an den Juden bestätigt.

Mittwoch, 12.08.2009, 7:05 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 5. August 2009 das Verbot (6 A 2.08 und 6 A 3.08) der Vereine „Internationales Studienwerk Collegium Humanum e.V.“ und „Bauernhilfe e.V.“ unter anderem wegen Leugnung des Genozids an den Juden bestätigt.

Zuvor hatte das Bundesministerium des Innern den in Vlotho (Nordrhein-Westfalen) ansässigen Verein Internationales Studienwerk Collegium Humanum e.V. verboten und ausgesprochen, dass sich dieses Verbot auf den in Söhrewald (Hessen) ansässigen Verein Bauernhilfe e.V. als Teilorganisation des Collegium Humanum erstreckt.

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Das Verbot des Collegium Humanum sei zu Recht ergangen, weil dieser Verein nach seinen Zwecken und seiner Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe und sich zudem gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

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„Der erstgenannte Verbotsgrund ist erfüllt, weil in zahlreichen Beiträgen, die in der Vereinszeitschrift des Collegium Humanum erschienen sind, die eindeutig erwiesene geschichtliche Tatsache des Genozids an den deutschen und europäischen Juden geleugnet oder jedenfalls verharmlost und dadurch der Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht worden ist. Die Vorsitzende des Vereins, der langjährige Schriftleiter der Vereinszeitschrift und ein weiteres Vereinsmitglied sind wegen einiger dieser Beiträge bereits strafrichterlich rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die unter Benutzung der Vereinszeitschrift als Medium begangenen Straftaten sind dem Collegium Humanum zuzurechnen und prägen seinen Charakter“, so die Bundesrichter.

Gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte sich das Collegium Humanum deshalb, weil es eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweise. In Artikeln in der Vereinszeitschrift, die in beachtlicher Zahl auch von der Vorsitzenden des Vereins verfasst worden seien, würden eine Vorbildfunktion des Nationalsozialismus propagiert, maßgebliche Repräsentanten des nationalsozialistischen Regimes glorifiziert, die bestehende demokratische Staatsordnung mit dem Ziel einer Restauration des Nationalsozialismus verunglimpft und stark antisemitische Thesen verbreitet. Dies alles geschehe in der Absicht, die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend zu untergraben.

Das Bundesverwaltungsgericht weiter: „Den Verein Bauernhilfe e.V. hat das Bundesministerium des Innern wegen seiner vielgestaltigen Verbindungen zu dem Collegium Humanum zutreffend als Teilorganisation des letztgenannten Vereins eingestuft, so dass er von dem Verbot des Collegium Humanum ohne Weiteres erfasst wird.“ Recht

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