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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig © scholacantorum @ pixabay.com (Lizenz), bearb. MiG

Bundesverwaltungsgericht

Zugang für Flüchtlingshelfer zu Asylunterkünften nur bei Hilfeanfrage

Muss es für Flüchtlingshelfer einen generellen Zugang zu Asylunterkünften geben, damit sie dort Beratungen anbieten können? Zu dieser Frage hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen: Nein. Der Zugang muss aber möglich sein, wenn Geflüchtete um Hilfe bitten.

Mittwoch, 29.03.2023, 15:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 29.03.2023, 13:54 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der „Infobus für Flüchtlinge“ des Münchner Flüchtlingsrates darf nicht generell Asylunterkünfte ansteuern und dort Beratungen anbieten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass sich weder aus deutschem noch aus europäischem Recht ein Anspruch auf einen anlasslosen Zugang zum Gelände von Flüchtlingsunterkünften ergebe. Es wies damit eine Klage des Flüchtlingsrates ab. (Az.: BVerwG 1 C 40.21)

Der Flüchtlingsrat und Amnesty International boten in der mobilen Anlaufstelle Beratungen zu Asylverfahren an. 2018 verbot die Regierung von Oberbayern allerdings die Zufahrt des Infobusses zum Gelände der Unterkünfte. Begründet wurde dies mit dem Ruhebedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner und Sicherheitserwägungen. Schon in der Vorinstanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte der Flüchtlingsrat keinen Erfolg mit seiner Klage gehabt.

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Zugang erst nach Hilfeanfrage

Die Organisation hatte sich unter anderem auf das Asylgesetz berufen, das eine staatlich geförderte, behördenunabhängige Beratung vorsieht. Laut Bundesverwaltungsgericht lasse sich daraus aber nicht ableiten, dass Helfer ohne einen vorherigen Auftrag Zugang bekommen müssen. Das gleiche gelte für die EU-Aufnahmerichtlinie. Asylunterkünfte seien eben keine generell öffentlich zugänglichen Einrichtungen.

Wenn die Flüchtlinge konkret nach Hilfe fragen, sollen die Helfer allerdings Zugang bekommen. Der Vertreter des Freistaates Bayern betonte in der mündlichen Verhandlung in Leipzig, dass dies auch gewährleistet werde.

Flüchtlingsrat enttäuscht über Urteil

Die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, Loulou Kinski, regierte enttäuscht auf das Urteil. „Wir finden, das ist sehr fern von der Realität“, sagte sie. Für Geflüchtete seien die Hürden hoch, überhaupt nach Hilfe zu fragen. „Geflüchtete haben eine ganz andere Ausgangslage. Sie sprechen die Sprache nicht und kennen sich nicht aus mit dem Rechtssystem und brauchen eine unabhängige Beratung, die vor Ort ist.“

Der „Infobus für Flüchtlinge“ solle dennoch weiterhin unterwegs sein. Die Beratungen würden dann auf öffentlichen Parkplätzen und am Straßenrand angeboten. (dpa/mig) Aktuell Recht

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