Ein vor vier Jahren gestellter Antrag auf einen Moscheebau in Germersheim ist jetzt vor dem Gericht gescheitert. Die Richter sorgen sich um die Nachbarn. Es gehe darum, ob sie unzumutbaren Beeinträchtigungen ausgesetzt werden.
Berlin lenkt nach zehn Jahren Dauerstreit und mehreren Gerichtsverfahren um das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ein. Ein Verbot soll nur noch in Einzelfällen gelten und nicht mehr generell. Unklar bleibt, wie sich der neue Senat positionieren wird.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich nicht mehr mit dem Thema Kopftuch befassen – es ist schlicht alles gesagt, ein pauschales Verbot verfassungswidrig. Kopftuchtragende Lehrerinnen in Berlin können sich trotzdem nicht entspannt zurücklehnen. Von Gabriele Boos-Niazy
Berlins Integrationsbeauftragte Niewiedzial ist für die Abschaffung des umstrittenen Neutralitätsgesetzes. Das Gesetz sei nur „scheinbar neutral“ und diskriminiere in der Praxis fast ausschließlich muslimische Frauen. Nötig sei vielmehr ein Bekenntnis zu Chancengerechtigkeit. Von Lukas Philippi
In deutschen Moscheen predigen nach wie vor großteils Imame aus dem Ausland. Innenministerin Faeser will das beenden. Islamische Prediger sollen nach ihren Vorstellungen Brückenbauer sein.
Wenn von Religionsfreiheit gesprochen wird, denken die wenigsten an indigene Völker. Das Entwicklungsministerium will das ändern. Ein früherer Minister Ecuadors macht unterdessen einen Vorschlag zur Rettung des Amazonas und seiner Bewohner.
Berliner Gerichte werden einen weiteren Rechtsstreit um das umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz entscheiden. In einem jetzt bekannt gewordenen Verfahren geht es erneut um das Tragen eines Kopftuches in der Schule. Geklagt hat eine Lehrerin.
In Köln darf der Muezzin zum Gebet rufen - mit gleich 2 (zwei!) Lautsprechern und nicht einmal hörbar bis zur anderen Straßenseite. Zeit also, die christlich-abendländische Tradition der obsessiven Scheinheiligkeit abzulegen. Von Sven Bensmann
Zwischen Tankstelle und Schnellstraße - zentral und doch abseits liegt die Kölner „Zentralmoschee“. Aus den Lautsprechern des Kuppelbaus wird ab Freitag der Muezzin rufen. Das ist keinesfalls ein Novum in Deutschland. Dennoch ist das Projekt umstritten.
Kölner Muslime dürfen sich künftig auf den Muezzinruf freuen. Die Stadt Köln werde in Kürze einen Vertrag mit der Ditib schließen für eine zweijährige Projektphase. Der Muezzin darf nur freitags, maximal fünf Minuten und unter Einhaltung einer bestimmten Lautstärke zum Gebet rufen.