Keine Moscheen, kein Gebetsruf, keine Sichtbarkeit – die AfD in Sachsen-Anhalt plant, islamische Religionsausübung deutlich einzuschränken. Der Erlanger Islamforscher Mathias Rohe sieht darin einen Angriff auf die Religionsfreiheit und mahnt Solidarität mit Muslimen an. Von Franziska Hein
Wenn christliche Theologie ohne Kirchenbindung aufgebaut würde, wäre der Aufschrei groß. Beim Islam gilt dieselbe Konstruktion als Fortschritt: In Münster entsteht die erste Islamisch-Theologische Fakultät Deutschlands. Von Birol Kocaman
Religiöse Symbole bei der Polizei? Ein Gericht erlaubt einem Polizeianwärter, einen Turban im Einsatz zu tragen – und stellt die Uniform-Ordnung auf den Prüfstand. Die CDU sieht die Neutralität des Staates in Gefahr und fordert Gesetzesänderung. Kritiker werfen der Politik vor, Probleme herbeizureden.
Kontrolleurin am Flughafen darf ein Kopftuch tragen, entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Hamburger Muslimin. Damit widersprechen die obersten Arbeitsrichter der Bundespolizei. Die Kläger sehen nun das Bundesinnenministerium in der Pflicht.
Bis zu 800 Euro Strafe für Eltern: Die Regierung spricht mit Blick auf das Kopftuchverbot von einem Schutz für Mädchen. Die Islamische Glaubensgemeinschaft warnt vor Stigmatisierung. Das Gesetz verbietet nur die muslimische Kopfbedeckung – und steht in der Kritik.
Das hessische Justizministerium darf laut einem Urteil eine Bewerberin als Richterin oder Staatsanwältin ablehnen, wenn sie ihr religiöses Kopftuch bei Verhandlungen nicht ablegen will. Das Verwaltungsgericht gab dem Ministerium recht.
Eine Schule in der Nähe von Osnabrück wollte den Schülerinnen und Schülern das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulgebäude untersagen. Die Regelung traf – wie so oft – muslimische Mädchen, die ein Kopftuch tragen. Jetzt schritt das Ministerium ein. Die Schule bedauert.
Eine Schöffin darf in einem Gericht kein Kopftuch tragen, eine Lehrerin hingegen schon. Und was gilt bei Polizisten? Sind Kopftuch und Kreuzkette vor dem Gesetz gleich? Die niedersächsischen Ministerien geben einen Überblick.
Während rechtsextreme Gruppen das Schöffenamt gezielt unterwandern und die Politik nur zögerlich reagiert, greift die Justiz im Fall einer gläubigen Muslima mit Kopftuch hart durch. Der Fall zeigt, wie unterschiedlich Neutralität ausgelegt wird – und gegen wen sie sich in der Praxis richtet.
Es geht um die Religionsfreiheit: Darf eine Schule muslimischen Schülern das Gebet verbieten? Damit haben sich Gerichte bereits in der Vergangenheit befasst. Nun gibt es in Berlin einen neuen Fall – angestoßen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.