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Handschlag zwischen Frau und Mann © de.depositphotos.com

Weil auch jüdische Praxis

Ampel will Einbürgerung trotz verweigertem Handschlag ermöglichen

Muslime, die aus religiösen Gründen den Handschlag verweigern, riefen bundesweit Empörung hervor. Ihrer Einbürgerung soll dieses Verhalten nun doch nicht entgegenstehen, lässt die Ampel-Koalition jetzt wissen. Begründung: Auch religiöse Juden verweigerten den Handschlag.

Mittwoch, 17.01.2024, 15:46 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 17.01.2024, 15:50 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Wer Menschen anderen Geschlechts aus religiösen Motiven den Handschlag verweigert, soll in Deutschland entgegen bisheriger Forderungen eingebürgert werden können. So steht es in einer Protokollerklärung der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, die am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages vorgetragen wurde.

In der Vergangenheit hatten Berichte über Muslime, die zur Begrüßung nicht die Hand gaben, bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Dass dieses Verhalten die Einbürgerung nun doch nicht ausschließen soll, hat aber weniger mit dem Islam oder den Muslimen zu tun. Politiker der Ampel-Fraktionen verwiesen auf entsprechende Traditionen streng religiöser Juden. Dabei sei die Religionsfreiheit zu berücksichtigen.

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Beratung im Bundestag

Damit der im neuen Staatsangehörigkeitsrecht konkreter als bisher formulierte Ausschlussgrund der „Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau“ zur Anwendung kommt, sei vielmehr eine „wertende Gesamtschau aller gewonnenen Erkenntnisse“ notwendig, heißt es in der Erklärung.

Über die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts soll an diesem Freitag im Bundestag abschließend beraten und abgestimmt werden. Die Ampel-Koalition hielt die Formulierung im derzeit geltenden Gesetz, wo von Einbürgerungswilligen eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ gefordert wird, für zu allgemein.

Mehrehe und Verhalten

In ihrem Gesetzentwurf werden als Ausschlussgründe deshalb nun unter anderem genannt, dass jemand „gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet ist“ oder „durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet“.

Kritik kam aus der Unionsfraktion. „Die Ampel relativiert die Gleichberechtigung von Mann und Frau aus religiösen Gründen. Das ist absolut inakzeptabel. Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist Kern unseres Zusammenlebens in Deutschland. Wer das nicht akzeptiert, kann halt kein Deutscher werden“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU). (dpa/mig) Leitartikel Panorama

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