
Gutachten
Verdacht auf strukturelle Diskriminierung in Ausländerbehörden
Ein Konstanzer Gutachten stellt Bayerns Ausländerbehörden ein kritisches Zeugnis aus. Vergleichbare Arbeitsanträge würden offenbar nicht überall gleich behandelt – mit Folgen für Teilhabe, Integration und den Arbeitsmarkt im Fachkräftemangel.
Dienstag, 19.05.2026, 10:12 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 19.05.2026, 9:55 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Die Grünen im bayerischen Landtag bemängeln massive regionale Unterschiede innerhalb des Freistaats beim Zugang zu Arbeitsplätzen für Ausländer. Die Ablehnungsquoten der Ausländerbehörden der Kommunen seien höchst unterschiedlich – was nicht allein mit Unterschieden auf dem Arbeitsmarkt zu erklären sei, teilten die Grünen in München mit. Die Landtagsfraktion hatte ein entsprechendes Gutachten bei der Universität Konstanz in Auftrag gegeben.
Demnach entscheidet nicht nur, ob Bewerber eine Qualifikation oder ein konkretes Jobangebot haben. Auch der Ort, an dem ein Antrag bearbeitet wird, spielt offensichtlich eine erhebliche Rolle. Die Gutachter sehen darin ein strukturelles Problem: Obwohl die gesetzlichen Regeln grundsätzlich überall gleich gelten, unterscheidet sich ihre Anwendung von Kreis zu Kreis teils deutlich.
So weist Bayern im bundesweiten Vergleich mit 13,5 Prozent in den Jahren 2018 bis 2024 eine insgesamt vergleichsweise niedrige Ablehnungsquote auf. Im Jahr 2024 lag die Quote bei 14,0 Prozent. Allerdings geht die Schere innerhalb des Freistaats weit auseinander. So lag beispielsweise die durchschnittliche Ablehnungsquote im Landkreis Dingolfing-Landau bei 24,9 Prozent am höchsten, im Landkreis Ebersberg nahe München mit 7,9 Prozent am niedrigsten.
Große Unterschiede zwischen den Kreisen
Besonders auffällig ist Dingolfing-Landau auch im Zeitverlauf. Dort lag die Ablehnungsquote in einzelnen Jahren noch deutlich höher: 2020 bei rund 55 Prozent, 2021 bei mehr als 61 Prozent. Das war laut Gutachten der höchste Wert im gesamten untersuchten Datensatz. Im Jahr 2024 lag Dingolfing-Landau dagegen bei 16,0 Prozent.
Auch andere Kreise wichen 2024 deutlich von dem Wert ab, den die Gutachter aufgrund der Arbeitsmarktlage erwartet hätten. Im Landkreis Roth lag die tatsächliche Ablehnungsquote bei 23,1 Prozent; prognostiziert waren 11,0 Prozent. Im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm lag die Quote bei 20,7 Prozent statt erwarteter 10,3 Prozent. Deutlich niedriger als erwartet waren die Werte dagegen unter anderem in Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab und im Landkreis Bayreuth.
Grüne: Es „läuft strukturell etwas schief.“
„Mitten im Fachkräftemangel können wir es uns nicht leisten, arbeitswillige Menschen in einer Behörden-Lotterie festzuhalten“, sagte die Grünen-Landesvorsitzende und Arbeitsexpertin im Landtag, Eva Lettenbauer. „Wenn in einem Landkreis deutlich häufiger abgelehnt wird als im Nachbarkreis, obwohl die Wirtschaft ähnlich dringend Personal sucht, dann läuft strukturell etwas schief.“
Auch zwischen Branchen zeigen sich dem Gutachten zufolge deutliche Unterschiede. Besonders hoch waren die durchschnittlichen Ablehnungsquoten in Bayern in der Gastronomie mit 19,3 Prozent und in der Landwirtschaft mit 18,9 Prozent. Niedriger lagen sie im Gesundheitsbereich mit 7,5 Prozent, im Tiefbau mit 7,9 Prozent und im Hochbau mit 8,0 Prozent. „Wenn etwa in der Gastronomie fast jede fünfte Arbeitsanfrage scheitert, obwohl überall Personal gesucht wird, dann haben wir kein Arbeitsmarktproblem, sondern ein Behördenproblem“, sagte Lettenbauer.
Herkunft spielt offenbar eine Rolle
Das Gutachten zeigt zudem Unterschiede zwischen Herkunfts- und Aufenthaltsgruppen. In Bayern lagen die durchschnittlichen Ablehnungsquoten bei ukrainischen Staatsangehörigen mit 22,9 Prozent, bei osteuropäischen Staatsangehörigen mit 20,7 Prozent und bei türkischen Staatsangehörigen mit 17,1 Prozent über dem bayerischen Durchschnitt. Bei Geflüchteten insgesamt lag die Quote dagegen bei 7,8 Prozent.
Nach Angaben von Constantin Wohlfarth, Mitautor der Studie, lassen sich die Unterschiede nur zu einem Drittel durch wirtschaftliche Ungleichheiten in den jeweiligen Regionen erklären. Man müsse davon ausgehen, dass auch ineffiziente Entscheidungsprozesse und teilweise diskriminierendes Verhalten eine Rolle spielten. Die Ergebnisse legten nahe, dass vergleichbare Anträge nicht überall gleich behandelt würden.
Die Wissenschaftler empfehlen unter anderem bessere Datengrundlagen, einheitlichere Entscheidungspraktiken, mehr Digitalisierung, Vier-Augen-Prinzipien bei schwierigen Fällen und verpflichtende Antibias-Trainings für zuständige Fachkräfte.
Arbeit bedeutet Teilhabe
Gülseren Demirel, Fraktionssprecherin für Integration, betonte: „Wer arbeiten kann und arbeiten will, sollte in Bayern die Chance dazu bekommen.“ Arbeit sei der schnellste Weg in echte Teilhabe. „Wenn diese Menschen aber an bürokratischen Hürden scheitern, dann blockiert das einen der wichtigsten Hebel zur Integration.“ Die Regeln müssten vereinheitlicht und ihre Anwendung vom Innenministerium kontrolliert werden, forderte sie.
Demirel sagte weiter: „Ein Rechtsstaat funktioniert nicht nach Postleitzahl. Wenn vergleichbare Fälle in Bayern unterschiedlich entschieden werden, braucht es keine Ausreden, sondern endlich klare Leitplanken und ein Innenministerium, das für einheitliche Standards sorgt.“ (dpa/mig) Leitartikel Panorama
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