Auf der anderen Seite des Meeres liegt die Freiheit. Tausende Menschen wagten die gefährliche Flucht, viele kamen dabei ums Leben - zwischen dem 13. August 1961 und dem 9. November 1989. Von Nicole Kiesewetter
Die Kritik am Umgang der Bundesregierung mit afghanischen Ortskräften reißt nicht ab. Seit dem Vormarsch der Taliban gerät sie zusätzlich in Erklärungsnot. Ihr sei der „moralische Kompass völlig verloren gegangen“, kritisiert das Patennetzwerk Afghanischer Ortskräfte.
Rund 1.400 afghanische Ortskräfte sind nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland eingetroffen. Weitere Tausend Personen mit Visa sind noch in Afghanistan. Viele weitere Ortskräfte haben kein Visum. Die Bundesregierung steht weiter in der Kritik.
Nach dem Abrücken internationaler Truppen aus Afghanistan steigt die Zahl ziviler Opfer in Afghanistan. UN warnt vor einer dramatischen Zunahme. Deutschland schiebt weiter in das Land ab – und erntet Kritik.
Deutschland genießt im Ausland für seine stabile Demokratie einen guten Ruf. Einer aktuellen Studie zufolge gibt es auch gute Noten für die Geschichtsaufarbeitung. Populismus und Extremismus bereiten aber Sorgen.
Die NATO-Truppen abgezogen. Die Hilfsorganisationen und Bundeswehr-Ortskräfte sehen sich alleingelassen und fürchten, dass Afghanistan in Vergessenheit gerät. Sie rechnen mit deutlich mehr Flüchtlingen - auch in Richtung Europa.
Die Bundesregierung steht wegen der äußerst zurückhaltenden Aufnahme afghanischer Ortshelfer bereits stark in der Kritik. Jetzt lehnt die Bundesregierung zudem die Kostenübernahme für Flugtickets nach Deutschland ab. Auch eine geplante zentrale Anlaufstelle für Visumsanträge fällt vorerst weg.
Nach dem Abzug der Nato-Truppen hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan weiter verschärft. Amnesty International hat kein Verständnis, dass Deutschland weiter Menschen in das Land abschiebt.
7 Milliarden für den Berliner Flughafen, 8 Milliarden für den Stuttgarter Bahnhof und nur 1,1 Milliarde für den Völkermord an Herero und Nama. Afrika Experte spricht von einem peinlichen Abkommen mit Namibia. Die wichtige Symbolhandlung sei zu einem peinlichen Akt verkommen. Von Natalia Matter
Das deutsche Asylrecht verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall zweier Männer aus Afghanistan entschieden. Danach darf Deutschland bei der Asyl-Prüfung nicht nur auf die Zahl von zivilen Opfern im Herkunftsland abstellen.