
Demokratielücke
Berlin: 40 Jahre Streit um das Wahlrecht für Ausländer
Linke, Grüne und SPD wollen das Wahlrecht in Berlin für Menschen ohne deutschen Pass öffnen. Was wie ein neuer Vorstoß klingt, hat eine jahrzehntealte Vergangenheit. Seit den 1980ern diskutieren und streiten Politik und Juristen über das Thema. Wird der jüngste Vorstoß nur ein weiteres Kapitel einer Geschichte mit bemerkenswerten politischen Wendungen?
Montag, 26.10.2026, 14:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.10.2026, 16:08 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Neue Koalitionspläne, alte Streitfrage: Linke, Grüne und SPD wollen das Wahlrecht in Berlin für Menschen ohne deutschen Pass öffnen. Was neu klingt, ist fast vier Jahrzehnte alt. Bereits Ende der 1980er-Jahre stritten Parteien darüber, ob Zugewanderte an Wahlen teilnehmen dürfen. Seither gab es Gesetzesinitiativen, Gerichtsurteile und wechselnde politische Mehrheiten. Ein umfassendes Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit blieb jedoch aus.
Das Berliner Sondierungspapier vom 17. Oktober 2026 sieht vor, dass Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland auf Landes- und Bezirksebene wählen und selbst kandidieren dürfen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Die Parteien wollen sich dafür im Rahmen ihrer Zuständigkeiten einsetzen.
Die Berliner Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial begrüßt das Vorhaben. Es stärke den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sagte sie. Gegenwärtig gebe es eine „massive Demokratielücke“. Wer dauerhaft in Berlin lebe, müsse auch politische Entscheidungen mitgestalten können.
Hunderttausende ohne Wahlrecht
Tatsächlich betrifft der Ausschluss einen erheblichen Teil der Stadtbevölkerung. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg lebten Ende 2025 rund 663.600 Menschen ohne deutschen Pass seit mindestens fünf Jahren in Berlin. Etwa 617.400 von ihnen waren mindestens 16 Jahre alt, darunter rund 395.400 ohne EU-Staatsangehörigkeit. Diese dürfen weder das Abgeordnetenhaus noch eine Bezirksverordnetenversammlung wählen. EU-Bürger dürfen hingegen auf Bezirksebene abstimmen.
Dabei entscheiden die gewählten Vertreter über Schulen, Wohnungen, Verkehr oder öffentliche Einrichtungen – Angelegenheiten, die alle Einwohner betreffen. Befürworter eines erweiterten Wahlrechts sehen darin einen demokratischen Widerspruch: Menschen unterliegen politischen Entscheidungen, ohne die Entscheidungsträger mitbestimmen zu können. Gegner halten dagegen, dass das Wahlrecht als Staatsbürgerrecht grundsätzlich an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden bleiben müsse.
Die Anfänge reichen in die 1980er-Jahre
Die Debatte begann, als sich abzeichnete, dass viele der einst angeworbenen Gastarbeiter dauerhaft in Deutschland bleiben würden. In mehreren Bundesländern entstanden Initiativen für ein kommunales Wahlrecht. Hamburg und Schleswig-Holstein verabschiedeten 1989 entsprechende Gesetze. Auch in Bremen und West-Berlin wurde eine Öffnung angestrebt.
Die Befürworter argumentierten bereits damals mit dem dauerhaften Lebensmittelpunkt. Wer in einer Gemeinde wohne, arbeite, Steuern zahle und von Entscheidungen der Kommunalpolitik betroffen sei, solle auch mitbestimmen können. CDU und CSU widersprachen. Sie sahen die Staatsangehörigkeit als Voraussetzung demokratischer Wahlrechte.
Am 31. Oktober 1990 stoppte das Bundesverfassungsgericht die Gesetze aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Nach seiner Auslegung wird das Staatsvolk, von dem die Staatsgewalt ausgeht, grundsätzlich von den deutschen Staatsangehörigen gebildet. Die Länder könnten deshalb nicht eigenständig das allgemeine kommunale Wahlrecht auf Menschen ohne deutschen Pass erweitern.
Das Gericht erkannte allerdings auch an, dass es dem demokratischen Gedanken entspricht, dauerhaft von staatlichen Entscheidungen Betroffene möglichst an deren Gestaltung zu beteiligen. Als Wege nannte es eine Verfassungsänderung oder Erleichterungen bei der Einbürgerung.
Eine Ausnahme für EU-Bürger
Bereits zwei Jahre später wurde das Grundgesetz tatsächlich geändert. Mit dem europäischen Einigungsprozess erhielten Staatsangehörige anderer EU-Staaten das Recht, in Deutschland an Kommunalwahlen teilzunehmen. Seitdem kann beispielsweise ein Niederländer in Berlin die Bezirksvertretung mitwählen, ein noch länger dort lebender türkischer Staatsangehöriger dagegen nicht.
Die Öffnung blieb auf EU-Bürger beschränkt. Weitere Reformversuche folgten. 1997 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf für ein erweitertes Kommunalwahlrecht, den der Bundestag vor Ablauf der Wahlperiode nicht mehr behandelte.
2007 startete Rheinland-Pfalz eine neue Bundesratsinitiative, der sich auch Berlin anschloss. Später unterstützten weitere Länder das Vorhaben. 2015 trat die niedersächsische Landesregierung unter Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bei. Innenminister Boris Pistorius (SPD) begründete dies damit, dass dauerhaft hier lebende Menschen aus Nicht-EU-Staaten genauso von kommunalpolitischen Entscheidungen betroffen seien wie deutsche Staatsangehörige. Doch auch diese Bundesratsinitiative führte nicht zu einer Grundgesetzänderung.
Berlin versucht es erneut – und die SPD wechselt die Seiten
In Berlin kam die Forderung unter der rot-grün-roten Regierung von Franziska Giffey erneut auf die Tagesordnung. Im Oktober 2022 brachten SPD, Grüne und Linke einen gemeinsamen Antrag ein. Menschen aus Nicht-EU-Staaten sollten nach fünf Jahren dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland auf Landes- und Bezirksebene wählen dürfen. EU-Staatsangehörige sollten zusätzlich das Landeswahlrecht erhalten. Der Senat sollte dafür eine Grundgesetzänderung über den Bundesrat anstoßen.
Nach der Berliner Wiederholungswahl wechselte die SPD allerdings in eine Koalition mit der CDU – und nahm wieder Abstand von ihrem einstigen Plan. Grüne und Linke brachten den Vorstoß daraufhin ohne die SPD erneut ein. Im Juni 2024 scheiterte ihr Antrag im Abgeordnetenhaus. SPD, CDU und AfD stimmten dagegen.
Nun unterstützt die SPD die Forderung erneut. Und ausgerechnet die frühere Regierende Bürgermeisterin Giffey nimmt eine prominente Rolle ein: Sie warnt vor dem Vorhaben, das ihre eigene Regierung einst noch vorangetrieben hatte.
Die rechtlichen Hürden bleiben
Weniger überraschend lehnt auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) die Pläne ab. Das Wahlrecht sei an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden und könne nicht beliebig verändert werden. Eine notwendige Grundgesetzänderung werde die CDU nicht unterstützen. Die AfD weist das Vorhaben ebenfalls zurück.
Juristisch bleiben die Hürden erheblich. Eine Grundgesetzänderung benötigt Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Auch die Berliner Verfassung müsste angepasst werden. Rechtswissenschaftler wie der Berliner Professor Tarik Tabbara halten eine Weiterentwicklung der bisherigen Verfassungsauslegung für möglich. Die gesellschaftlichen Verhältnisse hätten sich seit 1990 grundlegend verändert. Eine leichtere Einbürgerung allein schließe die demokratische Repräsentationslücke nicht.
Ob die möglichen Berliner Koalitionspartner diesmal mehr erreichen als ihre Vorgänger, bleibt offen. Fast 40 Jahre nach den ersten parlamentarischen Vorstößen steht damit erneut eine Forderung auf der politischen Tagesordnung, für die es bislang keine ausreichenden Mehrheiten gab. Für Hunderttausende Menschen ohne deutschen Pass bedeutet das weiterhin: Sie leben in Berlin und sind Berliner. Politisch sind sie weiter nur Zaungäste. (mig) Leitartikel Politik
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