Kinder, Baby, Kinderwagen, Jugendamt, Kindeswohl, Behörde, Amt, Familie
Kinder in der Behörde (Symbolfoto)

Familientrennung

Hessen schiebt Eltern ab – und behält ihre drei Kinder

Hessen hat ein kurdisches Paar abgeschoben und seine drei kleinen Kinder (5 Monate, 1,5 und 3 Jahre) in staatlicher Obhut zurückbehalten. Das Jugendamt spricht von Kindeswohlgefährdung. Mehr als zwei Monate später ist die Familie noch immer getrennt. Der Fall wirft Fragen zum Umgang mit schutzsuchenden Familien auf.

Dienstag, 20.10.2026, 13:56 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20.10.2026, 13:56 Uhr Lesedauer: 5 Minuten  |  

___STEADY_PAYWALL___

Der Fall sorgte bereits im August für Kritik: Deutschland schiebt Mutter und Vater ab – und behält ihre drei kleinen Kinder. Am 3. August wurden die kurdischen Eltern aus Frankfurt in die Türkei gebracht. Ihre Kinder, damals fünf Monate, anderthalb und drei Jahre alt, blieben in staatlicher Obhut zurück. Mehr als zwei Monate später ist die Familie noch immer getrennt, wie „taz“ jetzt berichtet. Die Eltern dürfen wegen einer Wiedereinreisesperre nicht nach Deutschland zurückkehren. Wann sie ihre Kinder wiedersehen, ist ungewiss. Dabei hat das Familiengericht über ihre gemeinsame Zukunft noch gar nicht abschließend entschieden.

Der Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats, Timmo Scherenberg, spricht von einem außergewöhnlichen Vorgang. Familientrennungen bei Abschiebungen seien zwar bekannt. Dass aber beide Eltern abgeschoben werden und ihre drei kleinen Kinder beim Jugendamt zurückbleiben, habe er in 20 Jahren Beratungserfahrung noch nicht erlebt. Auch die Anwältin der Familie, Gönül Halat-Meç, berichtet von keinem vergleichbaren Fall in ihrer 30-jährigen Berufspraxis.

Warum das Jugendamt die Kinder an sich nahm

Hinter der Trennung stehen schwerwiegende Vorwürfe. Das Frankfurter Jugendamt wirft den Eltern vor, ihre Kinder vernachlässigt zu haben. Sie seien nicht ausreichend gepflegt und ernährt worden, Arzttermine und andere Verpflichtungen hätten die Eltern versäumt. Das hessische Innenministerium spricht unter Berufung auf das Jugendamt von massiver Verwahrlosung und mangelnder Zusammenarbeit der Eltern mit den Behörden.

Die Familie war 2023 aus dem Südosten der Türkei nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Die 25-jährige Mutter Özlem A. und ihr 27-jähriger Partner Metin K. berichten von erheblichen Schwierigkeiten, sich in Deutschland zurechtzufinden. In einer Recherche der taz schildert die Mutter beengte Unterkünfte, hygienische Probleme und eine Überforderung mit dem Alltag. Ihr Mann habe arbeiten wollen, aber keine Arbeitserlaubnis erhalten. Ihnen habe Unterstützung gefehlt, um sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden.

Das Jugendamt wurde schließlich tätig und stellte der Familie eine sogenannte Notmutter zur Seite, die bei der Versorgung der Kinder helfen sollte. Nach Darstellung der Behörden brachten die Unterstützungsangebote jedoch keine ausreichende Verbesserung. Am 17. Februar 2026 entzog das Frankfurter Familiengericht den Eltern in einem Eilverfahren vorläufig das Sorgerecht. Ende Juni nahm das Jugendamt die drei Kinder in Obhut und brachte sie außerhalb der Familie unter.

Die Eltern bestreiten wesentliche Aspekte des Vorgehens. Ihre Anwältin kritisiert insbesondere, dass sie vor dem Sorgerechtsentzug nicht persönlich angehört worden seien. Die Mutter sei damals hochschwanger gewesen. Überdies hätten die Eltern wegen ihrer fehlenden Deutschkenntnisse das Verfahren kaum verstanden.

Abgeschoben, bevor über die Familie entschieden wurde

Das Asylverfahren der Eltern war Ende 2025 mit einer rechtskräftigen Ablehnung zu Ende gegangen. Damit waren sie ausreisepflichtig. Während über das Sorgerecht und den weiteren Umgang mit ihren Kindern noch gestritten wurde, bereiteten die hessischen Abschiebebehörden ihre Rückführung vor.

Die Anwältin versuchte, die Abschiebung gerichtlich zu stoppen – ohne Erfolg. Nach Recherchen der Hessenschau lehnte das Verwaltungsgericht ihren Eilantrag ab. Ein geregelter Umgang der Eltern mit ihren Kindern sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

Das hessische Innenministerium verteidigt die Abschiebung mit derselben Begründung. Die Eltern hätten kein Aufenthaltsrecht mehr gehabt. Das Jugendamt habe bestätigt, dass der vorläufige Sorgerechtsentzug weiterhin notwendig sei. Zudem sei kein zeitnaher Gerichtstermin bekannt gewesen, der bei der Abschiebeplanung hätte berücksichtigt werden können. Familiäre Belange hätten der Abschiebung daher nicht entgegengestanden.

Kein Kontakt – also Abschiebung

Damit entsteht ein bemerkenswerter Widerspruch: Der fehlende Kontakt zu den Kindern wurde zu einem Argument für die Abschiebung. Durch die Abschiebung wird es nun noch schwieriger, diesen Kontakt wiederherzustellen.

Tatsächlich haben die Eltern nach Angaben ihrer Anwältin seit Ende Juni keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern. Das Innenministerium hatte nach der Abschiebung zumindest telefonische Kontakte über das Auswärtige Amt in Aussicht gestellt. Doch selbst dazu sei es bis Oktober nicht gekommen.

Dabei verlieren Eltern durch einen vorläufigen Sorgerechtsentzug nicht automatisch auch ihr Umgangsrecht. Nach Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben Kinder grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Hinzu kommt: Das Familiengericht hat den Fall noch immer nicht abschließend geklärt. Nach Darstellung der Anwältin wurden mehrere Termine verschoben. Die nächste Verhandlung soll im November stattfinden.

Wie soll die Familie wieder zusammenkommen?

Allerdings befinden sich die Eltern in der Türkei – belegt mit einer Wiedereinreisesperre. Wie sie an dem Verfahren teilnehmen sollen, ist bislang offen.

Dabei sieht das Kinder- und Jugendhilferecht bei längerfristigen Hilfen außerhalb der Familie ausdrücklich die Beratung und Unterstützung der Eltern vor. Die Bedingungen in der Herkunftsfamilie sollen nach Möglichkeit so verbessert werden, dass die Kinder wieder dort leben können. Ist das nicht innerhalb eines für die Kinder vertretbaren Zeitraums erreichbar, muss eine andere dauerhafte Perspektive entwickelt werden. Wie das erreicht werden kann, wenn die Eltern zuvor abgeschoben wurden, ist offen. Der Hessische Flüchtlingsrat befürchtet deshalb eine dauerhafte Familientrennung.

Schutz der Familie hintenangestellt

Dass der Schutz der Familie bei Abschiebungen nicht immer ausreichend berücksichtigt wird, zeigte sich kürzlich auch in einem Fall aus Wiesbaden (wir berichteten). Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stoppte Ende September die Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung gegen ein drei Monate altes Mädchen aus einer kurdischen Familie. Die Eltern durften wegen laufender Gerichtsverfahren vorerst in Deutschland bleiben. Dem Baby hingegen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine Ausreisefrist von einer Woche gesetzt.

Der Richter sah erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung und rügte das Bamf ungewöhnlich scharf. Besonders bei sehr kleinen Kindern müsse berücksichtigt werden, dass sie eine vorübergehende Trennung möglicherweise als endgültigen Verlust ihrer Eltern erleben.

In Frankfurt sind drei kleine Kinder seit Monaten von Mutter und Vater getrennt – nach Angaben ihrer Anwältin ohne jeglichen Kontakt. Ob und unter welchen Voraussetzungen sie wieder zusammenleben können, ist offen. Die Abschiebung hat eine mögliche Wiedervereinigung erheblich erschwert. Der Vater sagte der taz: „Das Einzige, was wir wollen, sind unsere Kinder.“ (mig) Aktuell Panorama

Zurück zur Startseite
MiGLETTER (mehr Informationen)

Verpasse nichts mehr. Bestelle jetzt den kostenlosen MiGAZIN-Newsletter:

UNTERSTÜTZE MiGAZIN! (mehr Informationen)

Wir informieren täglich über das Wichtigste zu Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Unterstüzte diese Arbeit und verpasse nichts mehr: Werde jetzt Mitglied.

MiGGLIED WERDEN
Auch interessant
MiGDISKUTIEREN (Bitte die Netiquette beachten.)