
Schluss mit „PR-Platzierungen“
Parlament und Wahlurne: Migranten fordern mehr politische Teilnahme
Menschen mit Migrationserfahrung sind im Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Organisationen beklagen Hürden, Intransparenz und aussichtslose Listenplätze. Sie fordern Reformen zudem das kommunale Wahlrecht. Ein Dossier zeigt, warum die deutsche Wiedervereinigung dies zumindest in einem Teil Deutschlands zunichtemachte.
Montag, 12.10.2026, 16:45 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 12.10.2026, 16:45 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) fordert angesichts des niedrigen Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte im Bundestag Änderungen auf Gesetzes- und Parteienebene. In einem am Freitag in Berlin vorgestellten Dossier heißt es, der Bund solle ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige einführen und Einbürgerungsverfahren beschleunigen.
Bei der Bundestagswahl 2021 seien nur 36 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund wahlberechtigt gewesen, heißt es weiter. In dieser Zahl sind allerdings auch Minderjährige enthalten. Während EU-Bürger in Deutschland an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, bleibt dieses Recht Menschen aus Nicht-EU-Staaten verwehrt. Das Dossier verweist auf Luxemburg, wo seit 2022 alle ausländischen Einwohner mit Aufenthaltsrecht unabhängig von ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer kommunal wählen dürfen.
BKMO fordert Transparenz und kritisiert „PR-Platzierungen“
Auch innerhalb der Parteien sehen die Migrantenorganisationen erhebliche Hürden. Mitgliedsverbände berichten, dass Kandidierende mit Migrationsgeschichte zwar öffentlichkeitswirksam aufgestellt würden, häufig aber auf aussichtslosen Listenplätzen landeten. Das Dossier spricht von „PR-Platzierungen“. Zudem scheiterten Bewerbungen um Ausschussvorsitze mitunter an informellen Anforderungen. Abgeordnete mit Migrationsgeschichte würden überdurchschnittlich häufig als Sprecher für Migration und Flucht eingesetzt.
Die BKMO fordert deshalb transparente Listenaufstellungen sowie „Mentoring und Quoten statt symbolischer Nominierungen“. Besonders unterrepräsentiert seien Menschen mit Wurzeln in Osteuropa und dem postsowjetischen Raum sowie Angehörige der Sinti und Roma.
Wiedervereinigung machte Wahlrecht zunichte
Nach Angaben der BKMO hat fast jede dritte Person in Deutschland eine Migrationsgeschichte, im Bundestag allerdings nur 11,6 Prozent der Abgeordneten. Besonders groß sei die Lücke in Ostdeutschland: Von 73 Bundestagsabgeordneten mit Migrationsgeschichte kämen nur vier aus den neuen Bundesländern.
Das Dossier bezeichnet Menschen mit Migrationsgeschichte dort als „doppelt unsichtbar“. Eter Hachmann, Vorsitzende des Dachverbands der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst), erklärte, viele Menschen engagierten sich gesellschaftlich, kämen aber trotzdem kaum auf Wahllisten vor.
Eine historische Besonderheit hebt das Dossier ebenfalls hervor: Bereits im März 1989 führte die DDR ein kommunales Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige ein, die mindestens 18 Jahre alt waren und seit mehr als sechs Monaten in der Kommune lebten. Mit der Wiedervereinigung entfiel diese Möglichkeit.
Beiräte mit „echten Kompetenzen“
Auf Länder- und Kommunalebene fordert die BKMO Integrations- und Migrationsbeiräte mit „echten Kompetenzen“. Bislang könnten solche Gremien häufig lediglich beraten, hätten aber kaum Einfluss auf politische Entscheidungen. Zudem müssten migrantische Organisationen gestärkt und ihre Vermittlungsarbeit finanziell unterstützt werden.
Die BKMO ist ein bundesweites Netzwerk von mehr als 70 migrantischen und postmigrantischen Initiativen. Das 54-seitige Dossier „Jenseits des Wahlzettels – Warum Millionen von Stimmen ungehört bleiben“ entstand gemeinsam mit fünf weiteren Organisationen und wurde zur elften Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen in Berlin veröffentlicht. (epd/mig) Aktuell Gesellschaft
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