NRW

Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation von Migranten – Kommunales Wahlrecht für Ausländer

Heute (26. März 2009) läuft eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Generationen, Familie und Integration sowie im Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Konkret geht es um das "Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation zugewanderter Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden - Änderung des § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen" (Drucksache 14/8329), wonach auch Ausländer das kommunale Wahlrecht erhalten sollen.

Donnerstag, 26.03.2009, 8:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 7:36 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Januar 2009 (Drucksache 14/8329) zielt auf eine Änderung des § 27 GO NRW ab. Mit dem Institut des Ausländerbeirates (§ 27 GO NRW) hatte der Gesetzgeber 1994, so die Gesetzesbegründung, ein Gremium zur institutionellen Beratung des Rates und seiner Ausschüsse geschaffen. Die Wahlen zu den Ausländerbeiräten haben jeweils zeitnah nach der allgemeinen Kommunalwahl in den Jahren 1994, 1999 und 2004 stattgefunden.

In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass das Zusammenwirken der Gremien Schwächen hat. Der Ausländerbeirat sei noch nicht in der Intensität in die Beratungsfolge des Rates und der Ausschüsse eingebunden, wie es das Ziel des Gesetzgebers 1994 war.

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Laut Gesetzesentwurf soll § 27 die Überschrift „Integration“ erhalten, um deutlich zu machen, dass lntegration eine wichtige Aufgabe der Gemeinde ist. Um das Beratungsgremium besser in die Beratungsfolge und Beratungsinhalte des Rates und der Ausschüsse einzubinden, sollen ihm auch vom Rat bestellte Ratsmitglieder angehören.

Schwerpunkt der Gesetzesänderung ist allerdings, dass neben den Ausländern auch Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte das kommunale Wahlrecht erhalten.

Im Ausschuss sollen folgende Fragen erörtert werden:

1. Wie bewerten Sie grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Änderung des § 27 der Gemeindeordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen?

2. Sind Sie für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten? Welche Vor- oder Nachteile sehen Sie?

3. Wie bewerten Sie die Arbeit der klassischen Ausländerbeiräte? Wo haben sich in den vergangenen Jahren Probleme und wo positive Aspekte gezeigt?

4. Wie bewerten Sie die Erfahrungen der aktuellen Wahlperiode mit den Integrationsräten im Vergleich zu den Ausländerbeiräten?

5. Welche Vor- bzw. Nachteile sehen Sie nach den bisher gemachten Erfahrungen in der Organisationsform des Integrationsausschusses und welche in der Organisationsform des Integrationsrats? Was sind insbesondere Ihre Erfahrungen hinsichtlich der Zusammenarbeit von Ratsmitgliedern und Migrantenvertretern?

6. Sollten neben den Möglichkeiten des Integrationsrats und des Integrationsausschusses auch weitere Organisationsformen (z.B. der bisherige Ausländerbeirat) von kommunalen Migrantenvertretungen gesetzlich ermöglicht werden?

7. Wie beurteilen Sie ein Verfahren, Wählerverzeichnisse vor der Wahl auszulegen, in die sich Eingebürgerte und Spätaussiedler eintragen müssen, um an der Wahl teilnehmen zu können?

8. Wie bewerten Sie die Ausweitung des aktiven Wahlrechts auf eingebürgerte Bürgerinnen und Bürger? Wie könnte das Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Wahlberechtigung mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand gestaltet werden?

9. Vor welche Probleme könnte ein Verwaltungsverfahren zur Feststellung der Wahlberechtigung die Bürokratie der Kommunen stellen?

10. Wie beurteilen Sie das Wahlrecht für Eingebürgerte vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Kommunalwahlrechtes für den Rat?

11. Könnte eine Ausweitung des aktiven Wahlrechts auf eingebürgerte Bürgerinnen und Bürger aus staatstheoretischer Perspektive Probleme mit sich bringen? Haben Menschen, die nach ihrer Einbürgerung Deutsche sind, nicht die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Deutschen? Wäre es nicht problematisch, dass einige Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte wählen dürfen, während es bei anderen nicht der Fall ist?

12. Sind Sie für einen einheitlichen Wahltermin von Kommunalwahlen und Integrationsratswahlen (bitte begründen)?

13. Wie beurteilen Sie eine gesetzliche Regelung über einen gemeinsamen Wahltermin von Kommunalwahl und der Wahl zum Integrationsrat/Integrations­ausschuss in Hinblick auf die Wahlmöglichkeit zwischen einem Integrationsrat und einem Integrationsausschuss?

14. Es wird die Meinung vertreten, der Termin der Kommunalwahlen müsse früher sein, damit ein neuer Rat die Frage Integrationsrat oder Integrationsausschuss vor der Wahl der Migrantenvertretung entscheiden könne. Wie stehen Sie zu dieser Aussage?

15. Halten Sie es angesichts der geplanten Ausweitung des aktiven Wahlrechts auf Eingebürgerte für richtig, künftig nicht mehr die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, sondern die Größe der Gemeinden zum Maßstab für die Bildung von Integrationsräten/Integrationsausschüssen zu machen?

16. Halten Sie es für richtig, nicht mehr die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, sondern die Größe der Gemeinden zum Maßstab für die Verpflichtung zur Bildung von Integrationsräten/Integrationsausschüssen zu machen, wenn Eingebürgerte kein aktives Wahlrecht besitzen?

17. Haben Sie weitere Vorschläge, wie die politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten gestärkt werden könnte? Welche Rolle kommt dabei dem Land zu? Politik

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  1. Serdar sagt:

    Ich finde es lächerlich,dass EU Bürger aus anderen Ländern in Deutschland wählen können,obwohl sie erst für kurze Zeit in Deutschland leben und Ausländer nicht wählen können,obwohl sie seit Jahren in Deutschland leben. Wo bleibt die Gerechtigkeit ?? Bei den Kommunalwahlen sollten alle Bürger mitbestimmen über den Ort,wo sie leben !!

  2. Der Ansatz kommunales Wahlrecht für Ausländer wäre sicher hilfreich.
    Ein Wahlrecht der Eingebürgerten für die Wahlen zu Integrationsräten wäre dagegen kontraproduktiv. Hiermit würde lediglich eine Zuweisung zu den bedeutungs- und einflußlosen kommunalpolitischen Katzentischen festgeschrieben.