Schleswig-Holstein
Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger
Schleswig-Holstein möchte allen in Deutschland lebenden Ausländern das kommunale Wahlrecht einräumen. Der Landtag rief Berlin auf, eine entsprechende Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Einzig die CDU trug diesen Beschluss nicht mit.
Dienstag, 14.05.2013, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.05.2013, 8:30 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Piraten, FDP und Koalition wollen mehr demokratische Teilhabe für Migranten: Alle in Deutschland lebenden Ausländer sollen das kommunale Wahlrecht erhalten. Denn: Bei der bevorstehenden Wahl in Kreisen und Gemeinden am 26. Mai können zwar auch Ausländer aus EU-Staaten ihre Stimme abgeben, Bürger sogenannter Dritt-Staaten außerhalb der EU jedoch nicht. Diese „Ausgrenzung von Bürgern ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ gehöre abgeschafft, sagte Angelika Beer (Piraten). Der Landtag rief Berlin auf, eine entsprechende Grundgesetzänderung auf den Weg zu bringen. Einzig die CDU trug diesen Beschluss nicht mit.
Die Unionsabgeordnete Astrid Damerow verwies auf den Grundsatz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Damit sei „die Gesamtheit aller Staatsangehörigen“ gemeint, jedoch nicht die gesamte Bevölkerung. „Wer auf Dauer hier leben möchte und politischen Einfluss ausüben möchte, ist herzlich eingeladen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben“, sagte Damerow. Das Wahlrecht dürfe erst am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen.
Union allein
Mit dieser Position stand die Union allein. Das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene sei ein „wichtiger Baustein“ zur Integration, erwiderte Innenminister Andreas Breitner (SPD). Serpil Midyatli (SPD) hob hervor, dass Menschen, die seit Jahrzehnten im Lande leben und hier geboren sind, „nicht länger auf der Ersatzbank sitzen“ sollten – „sie wollen auf den Platz.“ Die Staatsbürgerschaft dürfe nicht Voraussetzung sein für politische Teilhabe, erklärte Eka von Kalben (Grüne). Und Lars Harms (SSW) forderte: „Die absurde Unterscheidung nach dem Pass muss aufhören.“ Es sollte „keine Rolle spielen, ob ein Husumer nun einen norwegischen oder schwedischen Pass hat“.
Landtags-Wahlrecht für EU-Bürger
Gemeinsam mit FDP und Piraten will die Koalition zudem das Landtags-Wahlrecht für alle EU-Bürger erreichen. Auch hierfür müsste das Grundgesetz geändert werden. Die Bundesländer gehörten ebenfalls zum „regionalen Umfeld“, so Ekkehard Klug (FDP). Er verwies auf eine Empfehlung des Brüsseler Ausschusses der Regionen, der die Ausweitung des regionalen Wahlrechts in allen EU-Ländern angeregt hatte. Hier müsse aber die „Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit“ intensiv geprüft werden, sagte Innenminister Breitner. Denn ein deutscher Landtag sei aufgrund seiner weit reichenden Gesetzgebungs-Befugnisse mit Provinzversammlungen in vielen anderen Ländern nicht vergleichbar.
Bereits 1990 hatte Schleswig-Holstein als erstes Bundesland das Kommunal-Wahlrecht für EG-Ausländer beschlossen. Damals kassierte das Bundes-Verfassungsgericht das Gesetz ein, mit dem Verweis darauf, dass das Volk im Sinne des Grundgesetzes auf allen staatlichen Ebenen allein aus deutschen Staatsangehörigen bestehe. 1993 wurde dann aber mit dem Maastrichter Vertrag die gemeinsame EU-Bürgerschaft eingeführt – mit dem kommunalen Wahlrecht für alle Unionsbürger. (shl/bk) Aktuell Politik
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