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Sprachtest (Archiv) © MiG

Ab 1. November 2026

Wegen wenigen Betrugsfällen: Strengere Deutschtests für alle

Hunderttausende Menschen legen in Deutschland jährlich einen Sprachtest ab. Wegen Betrugsfällen verschärft der Bund die Regeln nun für alle – wie viele schummelten, weiß die Bundesregierung nicht, vermutet aber Fälle „im geringen Bereich“. Die neue Prüfungsordnung trifft auch Menschen, die den bisherigen Sprachtest bestanden hätten.

Dienstag, 20.10.2026, 17:20 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20.10.2026, 17:20 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

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Die Regeln beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) werden strenger. Damit werde die Testsicherheit erhöht, heißt es. Hintergrund für die schärferen Vorgaben sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums vermehrte Betrugsversuche bei Prüfungen. Wie viele Fälle es tatsächlich gab, ist allerdings unbekannt.

Auf Nachfrage erklärte ein Ministeriumssprecher am Montag, die Zahl der Verdachtsfälle liege „wahrscheinlich eher im geringen Bereich“. Konkrete Zahlen habe das Ministerium nicht. Auch auf wiederholte Nachfragen konnte der Sprecher keine Größenordnung nennen. Wie groß das Betrugsproblem im Verhältnis zu den jährlich Hunderttausenden Deutschtests tatsächlich ist, blieb damit offen.

Mehr als 318.000 Deutsch-Tests im Jahr 2025

Im vergangenen Jahr hatten nach Angaben der Bundesregierung 318.550 Zuwanderer den Deutsch-Test absolviert. Er ist in den meisten Fällen der Abschluss des Integrationskurses. Von ihnen erreichten 175.193 (55 Prozent) das sogenannte B1-Sprachniveau, mit dem sich Menschen auf Deutsch im Alltag verständigen können. 102.663 (32,2 Prozent) erreichten das niedrigere A2-Niveau, und 40.694 (12,8 Prozent) blieben unter A2.

Die Voraussetzungen zum Erreichen des Sprachniveaus B1 wird künftig dahingehend ergänzt, dass Prüflinge in allen drei Fertigkeitsbereichen – Hören/Lesen, Schreiben und Sprechen – Kompetenzen nachweisen müssen, im schwächsten Fertigkeitsbereich mindestens auf dem Niveau A2. Die Änderung der „Integrationskurstestverordnung“ wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. November 2026 in Kraft.

Prüfung mit drei Bausteinen

Der DTZ ist eine Sprachprüfung zur Feststellung von Deutschkenntnissen von Zuwanderern. Er dient als abschließende Sprachprüfung in Integrationskursen. Um ein Zertifikat über das Bestehen des DTZ zu erhalten, müssen Teilnehmer entweder das Gesamtergebnis A2 oder B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreichen.

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Einzelprüfung und einer mündlichen Paarprüfung. „Bei der Durchführung des DTZ kam es in letzter Zeit vermehrt zu Betrugsversuchen“, heißt es in einem früheren Referentenentwurf. „Dabei wurden Prüfungsaufgaben und -lösungen zumeist über das Internet illegal erworben.“ Mit den gekauften Antworten sollen Prüflinge im Bereich „Hören und Lesen“ das Niveau B1 erreicht haben. Da nach den bisherigen Regeln neben der mündlichen Prüfung nur einer der beiden schriftlichen Bereiche mit B1 bestanden werden musste, konnten sie den Prüfungsteil „Schreiben“ vollständig leer lassen und trotzdem ein B1-Zertifikat erhalten – vorausgesetzt, sie bestanden auch die mündliche Prüfung mit B1.

Neuregelung verhindert Betrug nicht

In Zukunft soll der Verordnung zufolge zum Erreichen des Gesamtniveaus B1 in den Prüfungsteilen „Hören und Lesen“ sowie „Schreiben“ jeweils mindestens das Niveau A2 erreicht werden. In einem der beiden Bereiche muss weiterhin B1 nachgewiesen werden. Der DTZ kann damit nicht mehr mit B1 bestanden werden, wenn ein Prüfungsteil unzureichend bearbeitet wird.

Ein näherer Blick auf die Neuregelung zeigt jedoch, sie erschwert zwar die beschriebene Betrugsmethode, verhindert aber nicht grundsätzlich, dass Prüfungsaufgaben und Lösungen weiterhin illegal gehandelt werden. Wie die Unterlagen auf den Schwarzmarkt gelangten und ob gegen die Anbieter vorgegangen wurde, geht aus der Begründung des Ministeriums nicht hervor.

Auch ehrliche Prüflinge betroffen

Warum die Verschärfung nicht nur Betrüger trifft, zeigt ein weiterer Blick in die Details. Auch reguläre Prüflinge können künftig das B1-Ziel verfehlen, obwohl sie nach den bisherigen Regeln bestanden hätten. Wer beispielsweise beim Sprechen sowie beim Hören und Lesen B1 erreicht, beim Schreiben aber unter A2 bleibt, erhält künftig kein B1-Gesamtergebnis mehr.

Das könnte insbesondere Menschen treffen, die sich mündlich gut verständigen können, aber Schwierigkeiten beim Schreiben haben. Für Betroffene kann das zusätzliche Prüfungen und Kosten bedeuten. Denn eine staatlich finanzierte Wiederholung des Sprachkurses samt anschließender Prüfung ist nicht für alle Teilnehmenden vorgesehen. Dabei ist der B1-Nachweis unter anderem für Einbürgerungen und bestimmte unbefristete Aufenthaltstitel wichtig. (mig/dpa) Leitartikel Panorama

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