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Waffe (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Sachsen-Anhalt

Schutz der Bevölkerung: Gericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern

Eine Jägerin und ein Waffenbesitzer von der AfD Sachsen-Anhalt zogen vor Gericht, um Waffenbesitzkarte beziehungsweise Jagdschein wiederzubekommen – vergebens: Das Gericht billigte den Entzug – und verwies auf die staatliche Pflicht, die Bevölkerung zu schützen.

Montag, 19.10.2026, 19:58 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 19.10.2026, 19:58 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

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Zwei Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt sind mit Beschwerden gegen den Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnisse gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) habe die Beschwerden eines Waffenbesitzers und einer Jägerin zurückgewiesen, teilte ein Behördensprecher am Montag in Magdeburg mit. Sie hatten sich gegen den Widerruf ihrer Waffenbesitzkarte beziehungsweise die Einziehung ihres Jagdscheins gewehrt. (3 M 76/26 und 1 M 84/26)

Demnach kann die Mitgliedschaft in der AfD Sachsen-Anhalt grundsätzlich dazu führen, dass ein Mensch als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts gilt. Grundlage ist eine Regelung im Waffengesetz, die den Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Waffenbesitzes sichern soll.

Gericht: Entzug des Waffenscheins ist Bevölkerungsschutz

Dabei gehe es nicht um Bestrafung politischer Überzeugungen, so das Gericht. Zwar dürften Mitglieder einer nicht verbotenen Partei grundsätzlich nicht allein wegen ihrer Mitgliedschaft benachteiligt werden. Dem stehe jedoch die staatliche Pflicht gegenüber, Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Beide Interessen müssten gegeneinander abgewogen werden. Die Bewertung der AfD Sachsen-Anhalt beruhe auf einer Gesamtschau von Äußerungen, Beschlüssen und dem Verhalten wichtiger Parteifunktionäre.

Noch im April 2023 hatte dasselbe Gericht den Entzug einer Waffenbesitzkarte wegen einer AfD-Mitgliedschaft gestoppt. Die damalige Einstufung des Landesverbands als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz reiche dafür nicht aus, entschieden die Richter. Im Oktober 2023 stufte der Landesverfassungsschutz die AfD Sachsen-Anhalt dann als gesichert rechtsextremistisch ein.

Drei weitere Entscheidungen im März 2025

Im März 2025 wies das Verwaltungsgericht Magdeburg in drei weiteren Fällen Klagen gegen den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse ab. Die Richter hatten dafür unter anderem Reden, Veröffentlichungen und Beiträge in sozialen Medien von AfD-Funktionären selbst ausgewertet. Sie kamen zu dem Schluss, dass der Landesverband durch die pauschale Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Migrationsgeschichte die Menschenwürde verletze und durch die systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen das Demokratieprinzip angreife. Im August 2026 bestätigte das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidungen und ließ Berufungen gegen die Urteile nicht zu. Damit waren die Waffenentzüge in allen drei Fällen rechtskräftig.

Die aktuellen Beschlüsse knüpfen an diese Rechtsprechung an und betreffen vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht prüfte daher nicht abschließend verfassungsrechtliche Fragen. Es sah jedoch keine ausreichenden Gründe, die Entscheidungen der Behörden vorläufig auszusetzen. Eine abschließende Prüfung kann gegebenenfalls in den Hauptverfahren erfolgen. Die Beschlüsse vom 16. Oktober sind rechtskräftig. (epd/mig) Aktuell Recht

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