Verwaltungsgericht Köln
Keine Waffenscheine für Mitglieder rechtsextremer Vereine
Mitglieder des Vereins „Aufbruch Leverkusen“ haben keinen Anspruch auf einen Waffenschein. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Der Verein wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeordnet. Das reiche aus für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit.
Dienstag, 24.01.2023, 17:00 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 24.01.2023, 12:08 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Mitglieder des Vereins „Aufbruch Leverkusen“ haben nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln keinen Anspruch auf die Erteilung eines Waffenscheins. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis von Mitgliedern des Vereins ist aller Voraussicht nach rechtmäßig, wie das Gericht am Montag mitteilte.
In seinen Beschlüssen wies das Gericht die Eilanträge von zwei Mitgliedern des Vereins ab. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. (AZ: 20 L 1777/22 und 20 L 1784/22)
Das Verwaltungsgericht folge der Einschätzung des Landesverfassungsschutzamtes Nordrhein-Westfalen, dass es sich bei „Aufbruch Leverkusen“ um einen rechtsextremistischen Verein handelt, dessen Mitglieder weitestgehend der aufgelösten Splitterpartei „Pro NRW“ angehörten, hieß es.
Gericht: Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreichend
In enger Zusammenarbeit mit dem von André Poggenburg initiierten Dachverband „Aufbruch Deutschland 2020“ setze der von Markus Beisicht gegründete Verein „Aufbruch Leverkusen“ insbesondere die fremden- und islamfeindlichen Kampagnen von „Pro NRW“ fort, begründete das Gericht sein Urteil.
Das Verwaltungsgericht Köln erläuterte, mit den Beschlüssen seine Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr fortzusetzen. Mit Urteilen von August und September 2022 sei bereits hinsichtlich des AfD-“Flügels“ und der Partei „Der III. Weg“ entschieden worden, dass die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. (epd/mig) Aktuell Recht
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