Paradox
CDU produziert Familiendramen, um Schein- und Zwangsehen zu verhindern
Die Regelung, die offiziell zur Verhinderung von Zwangsehen und zur Förderung der Integration eingeführt wurde – aber offensichtlich den unkontrollierten Zuzug von Ausländern verhindern soll, produziert seltsamerweise Familiendramen, bei der selbst Bollywood nicht mithalten könnte.
Von Ekrem Şenol Dienstag, 17.03.2009, 15:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 06.01.2011, 13:32 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in einer Kleinen Anfrage (16/11821) von der Bundesregierung Auskunft über die Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie (2004/38/EG) verlangt. Außerdem wollten die Fragesteller die Haltung der Bundesregierung zur sogenannten Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug erfahren.
Anlass der Kleinen Anfrage war unter anderem die Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie, mit der der Familiennachzug an Deutschkenntnisse geknüpft wurde. Seitdem erhalten Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern ein Visum erst, wenn vorher ein Sprachtest bei einem Goethe-Institut im Ausland erfolgreich abgelegt wurde.
Diese Regelung wurde aber durch die sog. Metock-Entscheidung des Europäisches Gerichtshofes (EuGH)vom 25. Juli 2008 ad absurdum geführt, mit der Folge, dass sich der Familiennachzug zu nicht-deutschen Unionsbürgern ausschließlich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU richtet. Danach braucht bspw. die russische Ehefrau des in Deutschland lebenden polnischen Staatsbürgers Miroslav Podolski keine Deutschkenntnisse nachzuweisen, während die thailändische Ehefrau des deutschen Staatsbürgers Jens Schweinsteiger oder die türkische Ehefrau des türkischen Staatsbürgers Yildiray Altintop diesen Nachweis weiterhin erbringen müssen.
Diese höchst umstrittene Regelung wurde mit der Verhinderung von Zwangs- und Scheinehen sowie der erleichterten Integration begründet, wobei es der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist, darzulegen, inwieweit diese Regelung geeignet und erforderlich ist, um die gesetzgeberischen Ziele zu erreichen. Im Gegenteil: Sie gerät zunehmend in Erklärungs- und angesichts massiver und nachhaltiger Benachteiligungen sowie Ungleichbehandlungen einzelner Herkunftsgruppen in Handlungsnot.
Auch die nun vorliegenden Antworten der Bundesregierung 1 überzeugen nicht. Vielmehr belegen sie erneut die Erklärungsnot, in der sich die Bundesregierung befindet. Insbesondere bei der sog. Inländerdiskriminierung – der an Sprachkenntnisse geknüpfte Ehegattennachzug zum deutschen Staatsbürger Jens Schweinsteiger – macht die Bundesregierung erneut keine gute Figur. Auf die Frage, ob die Bundesregierung im Hinblick auf die in 2007 verschärfte Ehegattennachzugsreglung (Nachweis von Sprachkenntnissen) das Problem der sog. Inländerdiskriminierung erkenne, verweist die Bundesregierung in gewohnter Manier – insbesondere wenn es unangenehm wird – auf frühere Antworten.
In dem vorliegenden Fall erreicht die Verweisungsmethodik der Bundesregierung allerdings eine neue Dimension. Sie verweist konkret „auf die Antworten der Bundesregierung zu Fragen 13 und 13 a) bis 13 e) der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/10564) vom 13. Oktober 2008 sowie auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 12 a) bis 12 d) der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundestagsdrucksache 16/11811) vom 28. Januar 2009“.
In den bisher gewohnten Verweisungen auf frühere Bundestagsdrucksachen wurden zumindest die Nummern der Drucksachen genannt, in denen die vermeintlichen Antworten auf die Fragen waren. Hier aber verweist die Bundesregierung nicht auf die Nummer der Bundestagsdrucksache, in der die Antworten aufgeführt sind, sondern auf die Drucksache, in der die Fragen enthalten sind, auf die später – in einer anderen Bundestagsdrucksache – geantwortet wurde. Der interessierte Bürger soll, wenn er schon neugierig ist, gefälligst recherchieren – eine Schnitzeljagd. Offensichtlich ist es der Bundesregierung am liebsten, wenn die Antwort überhaupt nicht gelesen wird.
Wir machen uns dennoch die Mühe und suchen: Die Antwort der Bundesregierung müsste in den Bundestagsdrucksachen 16/10732 und 16/11997 zu finden sein. Wir finden aber – nicht überraschend – nicht die Antwort. Auf die Frage der Linksfraktion, die mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten gewesen wäre, verweist die Bundesregierung auf ellenlange Ausführungen zur Metock-Entscheidung des EuGH. So viel zur Kontrollfunktion der – Kleinen und Großen – Anfragen an die Bundesregierung.
Einen kleinen Schwenk macht die Bundesregierung aber doch noch. Zumindest gibt sie – wenn auch nicht ausdrücklich – zu, dass es tatsächlich zu einer Ungleichbehandlung kommt. Im weiteren Verlauf ihrer Antwort macht sie aber deutlich, dass an diesem unbefriedigenden Zustand gearbeitet werde. Nicht etwa dahingehend, die Regelung zu Gunsten von Benachteiligten zu ändern, sondern zu Lasten derer, die bevorteilt werden. Die Bundesregierung sei sich mit einer Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten einig, dass die vorgenannte Auslegung der Freizügigkeitsrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof möglicherweise zu einem verstärkten Missbrauch führen könne, z. B. zu Scheineheschließungen mit Unionsbürgern, um die nationalen Vorschriften zum Familiennachzug zu umgehen. 2 Auf die Frage jedoch, wie viele Scheinehen seit dem Inkrafttreten der Freizügigkeitsrichtlinie rechtskräftig festgestellt worden seien, muss die Bundesregierung passen: „Der Bundesregierung liegen keine Fallzahlen über rechtskräftig festgestellte Scheinehen unter Beteiligung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern und Unionsbürgerinnen vor.“ 3
Nicht zuletzt wegen den abwegigen – weil bereits mehrfach entkräftet – Argumenten für die Nachweispflicht von Sprachkenntnissen von Reinhard Grindel (CDU) während der Debatte im Deutschen Bundestag vom 6. März 2009 über einen Antrag der FDP-Fraktion, mit dem die Handhabung der Sprachnachweise beim Ehegattennachzug vereinfacht werden sollte, lässt sich – auch unter Berücksichtigung der bisherigen Antworten der Bundesregierung zur Problematik – mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass die Bundesregierung an den Spracherfordernissen beim Familiennachzug festhalten wird, komme was wolle.
Mit der CDU ist so lange keine Änderungen in dieser Angelegenheit in Sicht, bis die Regelung vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen wird. Auf Entscheidungen des EuGH darf man indes nicht hoffen. Selbst wenn das Europäische Gerichtshof zu Gunsten der Betroffenen entscheiden sollte, versteht es die Bundesregierung, unangenehme EuGH-Entscheidungen geschickt als Einzelfallentscheidung abzutun und für nicht allgemeinverbindlich zu erklären. Eher ist man bereit, die Entscheidungsgrundlagen des EuGH – hier die EU-Richtlinien – in einem langwierigen und mühseligen Verfahren zu ändern, als endlich einzugestehen, dass Spracherfordernisse beim Ehegattennachzug vor der Einreise ein miserabler Schachzug war, an der viele Familien verzweifelt, gescheitert und zerstört sind. Die Regelung, die offiziell zur Verhinderung von Zwangsehen und zur Förderung der Integration eingeführt wurde – aber offensichtlich den unkontrollierten Zuzug von Ausländern verhindern soll, produziert seltsamerweise Familiendramen, bei der selbst Bollywood vor Neid erblassen würde.
- BT-Drucksache 16/12013
- BT-Drucksache 16/11997, Antwort auf die Frage 12
- BT-Drucksache 16/12013, Antwort auf die Frage 23
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Hallo, im Artikel ist vermutlich ein kleiner Fehler drin. Der Spieler heißt entweder Miroslav Klose oder Lukas Podolski. Viele Grüße….
Nein, das ist schon richtig so. Es gibt ja auch keinen Jens Schweinsteiger oder einen Yildiray Altintop. Das ist gewollt ;)
Ja, damit keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. „Schweini“ hätte z.b. Probleme machen können !
Zum Thema:
Cem Özdemir, wo bist du? Lass die Atome Atome sein, und tu was für deine ‚Mitbürger‘
Das Superwahljahr steht an, lässt uns das hoffen??
Gehen wir wählen! Unserer aller Rechte Willen!!
Das Gesetz trennt Paare für eine gewisse Zeit, ich glaube dass es gegen die Menschrenrechte ist, wenn man Paare mit Gesetzen trennt, die sich lieben. Mir tun die Menschen bzw. die Betroffenen Leid,die wegen dem Gesetz erst sehr spät zusammen kommen können bzw. gar nicht zusammen kommen können.
Ich glaube die Menschenrechte, der Eheschutz und Famielienschutz interessiert die Deutschen nicht mehr, mir kommt es so vor als sei der Hass gegen die Migranten gestiegen, deswegen auch solche Gesetze !! Aber trotzdem glaube ich,dass die Deutschen und Ausländer zusammen halten werden und auf solche Spielchen nicht reinfallen werden.
Wann wird eigentlich der Fall vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kommen ??
Ich bin mir sicher,dass es eine Menschenrechtsverletzung ist,wenn Ehen aufgrund von Sprachkenntnissen für eine Weile oder auch für immer getrennt leben müssen,wenn sie nicht an den Sprachkursen im Ausland teilnehmen können. Der Eugh hatte doch schon entschieden,dass die EU Bürger aus anderen Ländern ihre Ehegatten ohne diesen Sprachhindernis nach Deutschland bringen können !! Gibt es dafür schon Neuerungen ?? Oder spielt man einfach die 3 Affen ?? Wenn es geregelt wird,dass die EU Bürger ihre Ehegatten ohne Spachkenntnisse nach Deutschland bringen können und die Deutschen selber nicht davon profitieren,dann wäre dies eine Inländer-Diskriminierung und damit wieder eine Menschenrechtsverletzung und Verletzung der Grundrechte,die sagen,dass alle Menschen in einem Rechtstaat gleich sind !! Wann äussern sich die Politiker zu diese Thema und wann ändern sie endlich diese menschenrechtverletzende Gesetze ??
Sprachkurs, dass ich nicht lache…
Ich bin persönlich von diesem ganzen Sprachkurs und deutsche Bürokratie derart betroffen, dass ich einen regelrechten Depressionsanfall bekomme, wenn ich sehe, wie sehr die Thematik durch dieses Auf und Ab, Hin und Wider ins Lächerliche gezogen wird, obwohl sie zum Heulen ist. Daher entschuldigt im Vorhinein, wenn ich jetzt emotional werde…
Ich war bis vor kurzem verlobt. Mit einem Mann in der Türkei. Wir hatten unser Visum beantragt und NACHDEM wir den Antrag ausgefüllt und alle notwendigen Papiere in der Türkei abgegeben haben, trat das neue Gesetz in Kraft. Es wurde seltsamerweise auch auf bereits laufende Visumverfahren angewendet und wir sollten Deutsch lernen. Mit „wir“ meine ich tatsächlich wir. Mein Verlobter lebte in Izmir, nun ja, da gibt es genug Sprachinstitute, aber aus Gründen, die ich nicht näher erläutern will, konnte er keinen Sprachkurs wahrnehmen. In zwei Monaten habe ich ihm -Flatrate sei dank – täglich am Telefon Deutsch beigebracht. Nach zwei intensiven Monaten Fernlehrgang am Telefon hat er das Zertifikat beim Goethe-Institut bestanden. Eigentlich ein Musterbeispiel für die Aussage „wenn man will, schafft man das auch“
Puh.. Stolz… Erschöpft. Man arbeitet ganztags und muss sich dann noch täglich von seinem zukünftigen Ehepartner den Lehrer vorspielen lassen bzw. man hat plötzlich nicht mehr den geliebten zukünftigen Ehemann am Telefon, sondern einen Schüler.
Egal, wir haben es hinter uns.
Dem Visum steht nichts mehr im Wege.
Von wegen.
Gescheitert sind wir.
Trotz Zertifikat.
Weil mein Verlobter in Deutschland geboren, aber als Baby in die Türkei adoptiert worden war, konnten wir im Endeffekt nicht heiraten und sind inzwischen getrennt. Weil wir den ganzen Stress mit dem anschließenden Papierkrieg nicht mehr ausgehalten haben, ist alles zerbrochen.
Man hatte vergessen, seinen Nachnamen in der deutschen Geburtsurkunde nach der Adoption zu ändern. Die nachträgliche Änderung, für die ich vor Gericht gezogen bin, wurde abgelehnt. Trotz der Übersetzung sämtlicher Dokumente, trotz der notariellen Bestätigungen, trotz dem gesunden Menschenverstand. Es ging um ein paar bescheidene Buchstaben, als ich den Brief vom Gericht in der Hand hielt. Es hieß, wir können unter diesen Umständen nicht blablabla… Eigentlich hieß es, es ist uns sch**egal, ob sie schon ihr ganzes Leben hier verbracht haben, ob ihre Eltern schon alle ihre Pflichten erfüllt und regelmäßig ihre Steuern gezahlt und nie vom Arbeitsamt gelebt haben, ob sie ein voll integrierter junger Mitbürger sind, der einwandfrei deutsch spricht und seinen Dipl.-Ing. gemacht hat, ihr Verlobter sich für die bevorstehende Einreise kulturell und sprachlich vorbereitet, weil er hier miteinander leben will und die vielverschriene Subkultur verabscheut… Solange wir ein Mittel haben, zu verhindern, dass auch nur ein Türke mehr hierherkommt, werden wir Wege finden.
So habe ich das damals gelesen.
Und im Ausländeramt hieß es: „Auf persönliche Schicksale können wir keine Rücksicht nehmen“
Ich und mein Verlobter waren voll und ganz für die Einführung der Sprachpflicht. Sprache ist der erste Schritt zur Kultur eines Landes. Sprechen öffnet Türen.
Aber Deutschland bleibt Deutschland Leute, machen wir uns nichts vor.
An deinem Beispiel erkennt man deutlich,dass es denen nicht darum geht,Zwangsehen zu vermeiden sondern die Einreise der Ausländer nach Deutschland zu vermeiden. Ich hoffe die europäischen Gerichtshöfe werden gegen diese Ungerechtigkeiten etwas unternehmen !! Wir werden sowieso alle früher oder später sterben,deswegen bitte ich die Politiker in Deutschland,die Menschen in Ruhe zu lassen,die eine Ehe schließen wollen. Deutschland wird in Sachen Menschenrechten immer brutaler !! Echt schade für so ein Land, wo so viele unterschiedliche Nationalitäten zusammen leben !!
ich versteh den Zusammenhang nicht so ganz??
Ich hab natürlich vollstes Verstaendnis, wenn es eine sehr persönliche Geschichte ist, aber interessieren tut es mich auf jeden Fall! :)
Was war denn nu das genaue Problem? Warum zum Teufel hat er kein Visum erhalten? Nur weil er in Dtld geboren und nach TR adoptiert wurde?
Für naehere Auskünfte waere ich dankbar :)
Mein Mann und ich haben es Gott sei Dank hinter uns gelassen. Momentan genießen wir unsere gemeinsamen Tage… Viel zu lange haben wir warten müssen. Ich finde aber, dass ihr auch haettet kaempfen müssem!!!
Tut mir echt von ganzem Herzen Leid für euch. Trotzdem noch viel Glück.
Zur CDU/CSU fällt mit nur ein :Bevor ich diese PArtei wähle soll mir die Linke Hand Abfaulen..
Ich mochte sie früher nicht ,ich mag sie nimmer nicht.
Die Betroffenen gruppen sollten jene Organe der Europäischen Rechtssprechung aufsuchen ,den unsere Kurdischen Mitbürger gerne in anspruch nehmen.
Die ganzen Debatten gehen zu lasten de hier lebenden Ausländern ins besondere den Türken.Es Herrscht eine unverblümte Feindschaft,der Regierung wie den Medien,zu den Türken.Das wirkt natürlich auf die Bevölkerung in Deutschland aus.
Ich lebe seit 50 Jahren in diesem Lande und habe einen solchen Hass seitens der Deutschen noch nicht erlebt..
eins steht fest bin von diesem gesetz auch betroffen ,aber es ist jetzt für mich klar das ich den deutschen staat ausbeuten werde von allen seiten volle pulle und wenn es so weiter geht werde ich den staat auch anklagen müssen wegen diskriminierung und menschenrechtverletzung was ich damit erklären will ist das sich der staat damit sich nur schlimmer antut z.b. staatliche ausnutzung, usw. mit so was muß der staat auch in zukunft rechnen müssen das ist dann das produkt was der staat produziert . Wenn jemand sich intregrieren will tut er es in dem er in deutschland die deutsche sprache erlernt und einen anständigen beruf erlernt das ist für mich ein großer beweis für die intregration aber hier geht es nicht um intregration sondern um was viel schlimmeres aber mindestens sollte man ehrlich sein was aber der deutsche staat nicht ist.In manchen ländern gibt es keine instutionen da muß mann in der botschaft das deutsch ablegen das ist die reine diskriminierung aber egal was jetzt wichtigeres ich werde mich bestimmt nicht trennen von meiner frau änder leg ich einen gelbeamten in deutschland um , um ans geld ran zu kommen und verschwinde aus deutschland auch das ist ein recht eines deutschen bürger der gar keine andere möglichkeit oder ausweg findet letztändlich aber bleibt es eine kleine hoffnung das es zu diesem nicht kommt was ja dann wiederum traurig wäre das es so enden müsste………………………………