Ehegattennachzug

Debatte um Erleichterungen der Sprachnachweise

Ausländische Personen, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, sehen sich oftmals unzumutbaren Hindernissen ausgesetzt. Der Deutsche Bundestag debattierte am 6. März 2009 über einen Antrag der FDP-Fraktion [pdf], mit dem die Handhabung der obligatorischen Sprachnachweise beim Ehegattennachzug vereinfacht werden soll.

Freitag, 06.03.2009, 23:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 7:12 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

Der Sprecher für Auswärtige Kulturpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Harald Leibrecht, problematisierte 1 die Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Jahre 2007, aus der sich unzumutbare Hindernisse für Ehepaare aufgetan hätten. Im Speziellen bemängelte Leibrecht, dass bei der praktischen Umsetzung von Sprachkursen und Sprachtests im Ausland Antragsteller unnötig behindert würden.

Seit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes wird von Personen, die zu ihrem jeweiligen Partner in Deutschland nachziehen wollen, verlangt, einen zertifizierten Sprachnachweis zu erbringen. Harald Leibrecht kritisierte, dass die Konsequenzen für die betroffenen Menschen nach der Änderung „fatal“ seien. So könnten Sprachkurse und Zertifikate nur in Ausnahmefällen bei anderen Sprachkursanbietern als den Goethe-Instituten erworben werden. Dies erschwere die notwendigen Nachweise zu erlangen. Weder existierten in allen Ländern Goethe-Institute, noch könnten Antragsteller mehrere hundert Kilometer reisen, um mehrmonatige Kurse zu besuchen. Zwar sei es laut Gesetz möglich, Sprachkenntnisse auch von anderen Anbietern bestätigen zu lassen. In der Praxis aber verwiesen die Auslandsvertretungen auf die Goethe-Institute, auch wenn diese in einem anderen Land lägen.

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Die FDP-Fraktion fordert daher in ihrem Antrag, auch andere Sprachkursanbieter bei einer einheitlichen Qualitätssicherung zuzulassen. Harald Leibrecht erklärte, dass die FDP-Fraktion seit Einbringung dieses Antrags Ende Januar zahlreiche Zuschriften erhalten hätte, die zeigten, dass dieses Thema Teile der Bevölkerung sehr stark beschäftige. In erster Linie gehe es in dem Antrag darum, die Probleme aus der Änderung des Aufenthaltsgesetzes für den Ehegattennachzug zu beheben und nicht den gesetzlich zugesicherten Schutz der Ehe einzuschränken. Vielmehr könne „mit der derzeitigen Verwaltungspraxis vom Schutz der Ehe kaum eine Rede sein“. Leibrecht betonte, dass es nicht von Belang sei, wo jemand die deutsche Sprache erlerne, sondern ob ein Sprachtest auf einem bestimmten Niveau bestanden werde. Die Rückmeldungen von Bürgern hätte die FDP-Fraktion in ihrem Vorhaben bestätigt.

CDU sieht kein Handlungsbedarf

Die CDU hingegen sieht kein Handlungsbedarf. Es stehe den nachziehenden Ehegatten grundsätzlich frei, einfache Deutschkenntnisse mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erlernen. Dazu gehöre in erster Linie Sprachkurse beim Goethe-Institut oder anderen Sprachanbietern. Es existiere aber auch ein umfangreiches Internet-Sprachkursangebot von der Deutschen Welle und des Goethe-Instituts. Daneben bestehe die Möglichkeit, mittels Sprach-CDs einfache Deutschkenntnisse zu erlernen.

Die Qualität der Prüfungen werde dadurch gesichert, dass das nachzuweisende Sprachstandsniveau mindestens der Stufe A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarates (GER) entsprechen müsse. Entsprechende standardisierte Sprachprüfungen der Kompetenzstufe A 1 würden bisher nur von Goethe Institut und der telc GmbH angeboten.

Die Auslandsvertretungen seien angewiesen, in Ausnahmefällen auch andere Sprachzeugnisse als das Sprachzertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts als Sprachnachweis anzuerkennen, wenn im Einzelfall die Gleichwertigkeit festgestellt werde.

Das Gesetz sehe bereits eine Reihe von Ausnahmeregelungen vom Sprachnachweis, u.a. eine Härtefallregelung bei Vorliegen von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen vor. Die mit der Regelung verbundene integrationsfördernde Wirkung sowie das Ziel der Bekämpfung der Zwangsehen 2 dürften nicht durch eine allgemeine Härtefallregelung ausgehöhlt werden.

Reinhard Grindel (CDU) erklärte in seiner Rede vor dem Bundestag, dass „der moderate Rückgang der Visazahlen beim Ehegattennachzug aus der Türkei und einigen anderen arabischen Ländern … auch ein Indiz dafür“ sei, „dass hier mancher 3 jungen Frau Schicksalsjahre in Deutschland erspart worden sein dürften.“

Außerdem, so Grindel, könne man „sehr wohl die Frage stellen, ob junge Leute, die achtzehn, zwanzig Jahre und noch länger in Deutschland leben, die hier geboren wurden und aufwuchsen, in unserer Gesellschaft wirklich angekommen sind, wenn sie Ehegatten aus den Heimatländern ihrer Eltern nach Deutschland holen wollen.“ Das lasse sehr wohl auf Lebensstrukturen schließen, die man – von Ausnahmen natürlich abgesehen – als Parallelwelten bezeichnen könne.

Da helfe als Gegenargument auch nicht der Hinweis, die betroffenen Ehegatten könnten Deutsch dann ja in den Integrationskursen lernen. Aber gerade die Frauen, die dringend in die Kurse gehen müssten, und zwar auch gerade unter den Neuzuwanderern, kämen in diesen Kursen nicht an. 4 „Entweder, weil ihnen der Kursbesuch von den Familien nicht erlaubt wird oder die Betroffenen die entsprechenden Informationen gar nicht erreichen.“, so Grindel.

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

  1. Rede von Harald Leibrecht
  2. BT-Drucksache 16/10052 [pdf] – Antwort auf Frage 14 c) der Bundesregierung: „Deshalb hat das Bundesministerium für Familie … eine Studie zur näheren Ermittlung der Arten und des tatsächlichen Ausmaßes von Zwangsverheiratung in Deutschland ausgeschrieben, die bis Ende des Jahres 2010 erstellt werden soll.“
  3. Laut Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 16/11811 [pdf]) beträgt der Rückgang bei einzlenen Herkunftsländern bis zu 67 %. Ehegattennachzüge aus der Türkei gingen um 33 % zurück.
  4. BT-Drucksache 16/9137 [pdf] Anlage 3: Teilnahmequote verpflichteter Neuzuwanderer zu einem Integrationskurs nach Staatsangehörigkeiten im Zeitraum 2005 bis 2007 = Kasachstand 95 %, Türkei 94 %, Russische Föderation 94 %, Thailand 93 %, Iran 93 %, Gesamt alle Herkunftsländer 70 %
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  1. elimu sagt:

    Wenn ich diesen Artikel und die Kommentare v. Herrn Grindel lese, bekomme ich Wutanfälle…
    Versteht man vielleicht darunter „Meinungsfreiheit“? Diese Person darf man ja nicht mal reden lassen! Und so etwas soll auch noch „Vorbild“ für die Deutsche Gesellschaft sein. Na Halleluja! Toller Beitrag zur Integration!

    • @ elimu

      Ich kann Deine Wut nachvollziehen. Herr Grindel hat ein Argument nach dem anderen Vorgetragen, die bereits – teilweise duch die Bundesregierung selbst – entkräftet wurden. Und …

      dass “der moderate Rückgang der Visazahlen beim Ehegattennachzug aus der Türkei und einigen anderen arabischen Ländern … auch ein Indiz dafür” sei, “dass hier mancher jungen Frau Schicksalsjahre in Deutschland erspart worden sein dürften.”

      … ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit. Der Rückgang aus der Türkei beträgt über dreißig Prozent!

  2. Pingback: CDU produziert Familiendramen, um Schein- und Zwangsehen zu verhindern | MiGAZIN