In Ungarn durften brutale Neonazis die lokale Roma-Bevölkerung ungehindert terrorisieren. Jetzt hat der Menschenrechtshof entschieden: Ungarn habe das Recht auf Privatleben der Roma verletzt, nicht aber ihr Recht auf menschliche Behandlung. Von Maximilian Steinbeis Von Maximilian Steinbeis
Über mehrere Tage haben rechtsextreme paramilitärische Gruppen in Ungarn die Roma Bevölkerung terroririsiert. Die Polizei ließ sie gewähren. Jetzt hat der Menschengerichtshof entschieden: Ungarn hätte eingreifen müssen.
Dass Ungarn nun die Grenzen endgültig geschlossen und unter anderem Deutschland wieder Grenzkontrollen eingeführt hat - irgendwie kann Hedeyath das schon verstehen. "Aber es geht um unser Leben. Da verstehe ich Europa nicht." Beobachtungen aus dem Busbahnhof in Belgrad. Von Christiane Ried
Deutschland hat seine Grenzen dicht gemacht, Österreich und weitere Länder wollen diesem Beispiel folgen. So bleiben Flüchtlinge vorerst weiter in Ungarn. Dort wiederum hat man bereits neue Notstand-Gesetze verabschiedet, die Grundrechte außer Kraft setzen und Militäreinsätze gegen Flüchtlinge legitimieren sollen. Von Paul Simon
Ungarn will Flüchtlinge an einer Weiterreise nach Deutschland nicht hindern. Dies laufe zwar dem Dublin-Abkommen zuwider, angesichts der Flüchtlingszahlen sei das System aber nicht mehr haltbar, erklärte ein ungarischer Regierungssprecher. München und Berlin bereiten sich auf neue Flüchtlinge vor.
Hunderte Flüchtlinge kamen per Zug von Ungarn nach Deutschland. Paul Simon saß ebenfalls im Zug, fuhr aber nach Ungarn. Dort sah er neben den vielen deutschen Super- und Baumärkten auch die Flüchtlinge - mit Fahrkarten nach Deutschland. Von Paul Simon
Für einen kurzen Zeitraum hat die ungarische Polizei Flüchtlinge nicht daran gehindert, in Züge nach Deutschland zu steigen. Kaum in München angekommen, löste die Neuankömmlinge eine Debatte aus und riefe Freiwillige Helfer auf den Plan – darunter auch Muslime.
Aufgrund gravierender Mängel im ungarischen Asylverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln die Abschiebung eines Irakers nach Ungarn gestoppt. Dort seien die Kapazitäten erschöpft und die Unterbringung nicht menschwürdig.
Anders als bisher hat das Verwaltungsgericht Münster einer Abschiebung nach Ungarn nicht zugestimmt. Das Gericht bescheinigte dem Land gravierende Mängel im Asylsytem. Den Flüchtlingen drohe dort unmenschliche und erniedrigende Behandlung.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Asylpraxis Ungarns scharf kritisiert und Abschiebungen in das Land vorerst gestoppt. Ungarn nehme Flüchtlinge nahezu ausnahmslos in Asylhaft. Das verstoße gegen die EU-Grundrechtscharta.