
Theologie per Verwaltungsakt
Der Staat formt sich weiter seinen Islam
Wenn christliche Theologie ohne Kirchenbindung aufgebaut würde, wäre der Aufschrei groß. Beim Islam gilt dieselbe Konstruktion als Fortschritt: In Münster entsteht die erste Islamisch-Theologische Fakultät Deutschlands.
Von Birol Kocaman Sonntag, 19.04.2026, 13:42 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 19.04.2026, 15:24 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Stellen wir uns einen Moment vor, eine deutsche Universität gründet eine evangelische oder katholische Fakultät, aber die Kirchen sagen: Damit haben wir nur begrenzt zu tun. Oder umgekehrt: Der Dekan distanziert sich von den Kirchen in Deutschland. Man würde das vermutlich nicht als Fortschritt verkaufen, sondern als kirchenpolitischen Stunt. Bei Muslimen in Deutschland läuft so etwas merkwürdig oft unter dem Etikett Modernisierung. Jetzt also Münster: Die Universität bekommt zum 1. Juli die erste eigenständige Islamisch-Theologische Fakultät Deutschlands, mit acht Professuren und Mouhanad Khorchide als Gründungsdekan. Was als historischer Aufstieg gefeiert wird, ist in Wahrheit vor allem eines: ein weiterer Fall deutscher Islampolitik, in dem der Staat und seine Institutionen Tatsachen schaffen, bevor die Frage der religiösen Legitimation wirklich geklärt ist.
Natürlich: Ganz ohne muslimische Beteiligung läuft das in Münster nicht. Das wäre als Vorwurf zu grob und damit zu billig. Die Universität Münster hat einen konfessionellen Beirat, in dem derzeit Vertreter von Ditib, Islamrat und ZMD sitzen. Nach der Beiratsordnung muss die Universität bei islamisch-theologischen Studiengängen, bei Studien- und Prüfungsordnungen und bei Personalentscheidungen das Einverständnis des Beirats einholen; auch das Statut des Zentrums beschreibt den Beirat als Vertretung der Anliegen islamischer Glaubensgemeinschaften. Das Problem ist also nicht völlige Ausgrenzung. Das Problem ist die Rollenverteilung: Die Universität baut die Struktur, der Staat rahmt sie rechtlich, und die Religionsgemeinschaften dürfen mitwirken – aber eben in einem Modell, das andere entworfen haben. Beteiligung ja. Selbstbestimmung nur dosiert.
Genau hier beginnt der verfassungsrechtliche Ärger. Das Grundgesetz sagt in Artikel 7 Absatz 3 ziemlich klar, dass Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Nordrhein-Westfalen arbeitet beim islamischen Religionsunterricht jedoch ausdrücklich übergangsweise auch mit islamischen Organisationen zusammen, die gerade keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind. Das steht so im Schulgesetz. Zugleich erklärt das Schulministerium, dass die Zusammenarbeit auf Verträgen mit islamischen Organisationen beruht und eine Kommission Aufgaben übernimmt, die sonst einer Religionsgemeinschaft zukommen – etwa bei Unterrichtsvorgaben, Lernmitteln und der Idschaza. Anders gesagt: Der Staat hat ein Ersatzmodell gebaut. Und wie das in Deutschland so ist, dauert das Provisorium inzwischen auffällig lange. Übergangslösung heißt hier offenbar: vorläufig bis auf Weiteres.
Info: Die Universität Münster bekommt die erste Islamisch-Theologische Fakultät an einer deutschen Hochschule. Der Fachbereich mit acht Professuren soll zum 1. Juli gegründet werden. Als Gründungsdekan steht der islamische Religionspädagoge und Soziologe Mouhanad Khorchide fest, der seit 2012 das Zentrum für Islamische Theologie an der Uni leitet. Bislang war das Zentrum für Islamische Theologie noch dem Fachbereich für Philologie zugeordnet. Als neuer eigener Fachbereich verfügt es dann über größere finanzielle Ressourcen und kann auch selbstständig über das eigene Profil entscheiden. Im neuen Fachbereich sollen auch künftig Lehrer und Lehrerinnen für den islamischen Religionsunterricht ausgebildet werden. Neben Religionspädagogik gibt es sieben weitere Professuren, unter anderem zu Themen wie islamische Geschichte, Ethik und Philosophie.
Das sagen im Kern nicht nur Kritiker, sondern selbst staatliche Stellen. Die Deutsche Islam Konferenz meint, dass ein die Mehrheit der Muslime umfassender bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht bislang daran scheitert, dass die bestehenden islamischen Verbände die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Religionsgemeinschaften nicht erfüllen. Und genau deshalb wirkt die neue Fakultät wie ein vertrautes deutsches Manöver: Weil die religiöse Ordnung nicht geklärt ist, ordnet man eben die Institutionen. Erst kommt die Architektur, dann die Theologie. Erst die Professur, dann die Partnerfrage. Erst das Gebäude, dann die Grundsatzdebatte. Das ist politisch bequem. Aber religiös bleibt es heikel.
Der dritte Punkt ist fast noch wichtiger. Es ist kein gutes Gegenargument zu sagen, islamische Verbände verträten ja auch nicht alle Muslime. Das tun christliche Kirchen, jüdische Gemeinden und andere Religionsgemeinschaften ebenfalls nicht. Repräsentation ist in Religionsfragen nie total. Entscheidend ist etwas anderes: Es gibt in Deutschland keine anderen muslimischen Akteure mit vergleichbarer organisatorischer Dichte und religiöser Verankerung. Laut einer Studie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehen sich 38 Prozent der muslimischen Religionsangehörigen durch mindestens einen berücksichtigten Verband ganz oder teilweise vertreten; bei den im Koordinationsrat der Muslime organisierten Verbänden sind es 32 Prozent. Und nach Angaben des Mediendienstes Integration sind rund 70 Prozent der islamischen Gebetsräume und Moscheen in Dachverbänden oder Landeszusammenschlüssen organisiert. Wer also so tut, als seien diese Verbände nur störendes Beiwerk, verkennt die Realität. Sie vertreten nicht alle. Aber sie sind die einzigen institutionalisierten Gesprächspartner, die in nennenswertem Umfang überhaupt vorhanden sind. Genau deshalb wirkt ihre Reduzierung auf Beiräte und Begleitgremien wie ein Machtwort mit höflicher Tonlage.
Und dann ist da noch der Fall Khorchide selbst. Man muss seine Theologie nicht teilen, um den politischen Punkt zu sehen. Seine Stellung und seine Lehre waren innerhalb organisierter muslimischer Kreise nie unumstritten – dazu trägt auch sein Ruf als Islamkritiker bei, in theologischer, wissenschaftlicher und politischer Hinsicht. Klar, es geht hierbei nicht um vollständige Legitimation oder vollständige Ablehnung, es geht aber um ein umstrittenes, brüchiges Einvernehmen, das der Staat institutionell verfestigt, statt die Legitimationsfrage sauber auszutragen. Ein Gründungsdekan für eine islamisch-theologische Fakultät sollte Vertrauen bündeln. Wenn er stattdessen vor allem Streit und Misstrauen bündelt, ist das kein Detail. Das ist ein Problem.
Was in Münster entsteht, ist deshalb nicht einfach nur ein neuer Fachbereich. Es ist ein Schaufenster für eine alte deutsche Gewohnheit: Der Staat mischt sich nicht offen in Theologie ein – er schafft nur die Strukturen, in denen später entschieden wird, welche Theologie als vernünftig, kompatibel und lehrbar gilt. Das klingt weniger brutal als Bevormundung. Für viele gläubige Muslime dürfte es sich aber genau so anfühlen. Denn wenn ihre Kinder später in staatlichen Schulen Islamunterricht erhalten, dann geht es nicht um irgendein Seminarproblem an einer Universität. Es geht um die schlichte Frage, wer eigentlich mitredet, wenn der Staat den Islam in Klassenzimmer übersetzt. Münster gibt darauf eine beunruhigend deutsche Antwort: Muslime dürfen im islamischen Religionsunterricht gern Platz nehmen. Mitreden dürfen sie aber nur, wenn sie sich brav melden – und der Beamte am Pult sie drannimmt. (mig) Meinung
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