Jörg-Uwe Hahn

„Islam-Unterricht in NRW verfassungswidrig“

Hessens Integrationsminister Hahn hält die NRW-Regelung zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts für verfassungswidrig. Die vom Grundgesetz geforderte Religionsgemeinschaft könne kein Gremium und der Staat nicht der Lenker des Islam sein.

Dienstag, 06.03.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.03.2012, 3:14 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Eine offizielle Anerkennung der muslimischen Verbände als Religionsgemeinschaften, ging der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zu weit. Ohne eine offiziell anerkannte Religionsgemeinschaft hätte es aber keinen islamischen Religionsunterricht geben können. Aus dieser Not heraus wurde eine „Übergangslösung“ geschaffen. Die Regelung sieht ein Gremium vor, in der Vertreter der muslimischen Verbände und des Staates sitzen. Sie entscheiden über die Inhalte des islamischen Religionsunterrichts.

Dagegen wendet sich der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). In einem Brief an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat er seine Sorge zum Ausdruck gebracht, die in NRW gewählte Regelung der Einführung des islamischen Religionsunterrichts verletze das Grundgesetz. Die in NRW gewählte, sogenannte „Übergangslösung“ gehe davon aus, bei der Einführung eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichtes ohne eine entsprechende Religionsgemeinschaft auszukommen. Diese sei jedoch von Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes zwingend gefordert.

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Staat als Islam-Lenker?
Das Grundgesetz lege fest, dass Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt werde, erklärte Hahn vergangene Woche (1.3.2012). Eine Religionsgemeinschaft könne nur sein, wer auf Dauer als Ansprechpartner des Staates fungieren könne. Die vom Grundgesetz geforderte Religionsgemeinschaft könne aber keinesfalls ein staatlich gebildetes Gremium aus Vertretern von islamischen Verbänden und Mitarbeitern des Staates sein, die einen staatlich organisierten „Beirat“ bildeten. Integrationsminister Hahn: „Der Staat darf nicht der Lenker des Islam sein. Die in NRW und Niedersachsen gewählte Beirats-Lösung ist nach meiner juristischen Bewertung verfassungswidrig.“

In dem Brief an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft warnt der hessische Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn vor einem „Sonderrecht“ für den Islam. Hahn verlangt, die Verantwortung der muslimischen Gemeinden einzufordern. Sondervorschriften seien nicht geeignet, den tiefgreifenden Vorbehalten in Teilen der Bevölkerung entgegenzutreten.

Hahn kündigte an, er werde das Thema „islamischer Religionsunterricht“ und den in NRW und auch in Niedersachsen gewählten Verzicht auf eine „anerkannte Religionsgemeinschaft“ auf der Integrationsminister-Konferenz am 21./22. März in Saarlouis zum Thema machen. (eb) Aktuell Politik

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  1. Michael Kiefer sagt:

    Man kann die Verfassung sola scriptura lesen und einen Religionsunterricht verlangen, der einzig mit einer anerkennungsfähigen Religionsgemeinschaft zu machen ist. In Hessen ist dies seit geraumer Zeit der Fall und einen Islamunterricht an staatlichen Schulen gibt es folglich nicht. Man kann sich dem Thema aber auch mit viel Pragmatismus und Kompromissbereitschaft zuwenden und zu guten Ergebnissen kommen. In NRW und Niedersachsen ist der islamische Religionsunterricht eine beschlossene Sache. Was soll hier die Klage aus Hessen? In NRW arbeitet man seit 1979 an dem Projekt islamischer Religionsunterricht. Zwischenzeitlich gab es sehr erfolgreich als Platzhalter 12 Jahre die Islamkunde. In NRW stehen aufgrund dieses Sachverhalts mehr als 120 ausgebildete Lehrkräfte zur verfügung, die ab dem kommenden Schuljahr auch im islamischen Religionsunterricht tätig sein können. Machen sie das zuerst mal nach, Herr Minister!

  2. Pingback: Ist das Gesetz zum Religionsunterricht in NRW verfassungswidrig? « BlogIG – Migrationsblog der InitiativGruppe