Nordrhein-Westfalen
Islamischer Religionsunterricht ist verfassungskonform!
Hessens FDP und CDU kritisieren das NRW-Modell zur Einführung von islamischem Religionsunterricht. Grünen-Landtagsabgeordneter Arif Ünal hält in seiner Replik dagegen. Diese Behauptung sei "grober Unfug".
Von Arif Ünal Donnerstag, 10.05.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 29.05.2012, 13:12 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Die unterschiedlichen Landesregierungen seit 2001 und der Landtag Nordrhein-Westfalen befürworten schon lange die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache unter deutscher Schulaufsicht. Dabei verfolgten und verfolgen die Parteien von CDU, SPD, FDP und auch wir Grüne gemeinsame Absichten. Dazu gehört aus übereinstimmender Sicht, die islamische Unterrichtung nicht in Hinterhöfen oder Moscheegemeinden vorzunehmen, sondern sie zu einer öffentlichen und transparenten Angelegenheit zu machen. Dies ist unter integrationspolitischen Gesichtspunkten von großer Bedeutung und entspricht im Übrigen der in unserer Verfassung verankerten Religionsfreiheit.
Uns Grünen ist es dabei ein besonderes Anliegen gewesen, nach 50 Jahren Zuwanderung aus muslimischen Ländern den hier heimisch gewordenen Bürgern muslimischen Glaubens ein religionsunterrichtliches Angebot zu machen, wie es bereits für andere Glaubensbekenntnisse gibt. Wir sind schon seit Jahrzehnten eine multireligiöse Gesellschaft und müssen daraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Die Menschen muslimischen Glaubens bilden die drittgrößte Religionsgemeinschaft in NRW.
Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht in NRW ist in unserer Verfassung fest verankert. Um eine Gleichbehandlung der Religionen zu erreichen, müssen wir nach dem alevitischen Religionsunterricht nun auch für die anderen muslimischen Glaubensrichtungen einen gemeinsamen Religionsunterricht einführen.
Da aber bis dato kein islamischer Verband als Religionsgemeinschaft im staatskirchenrechtlichen Sinne anerkannt wurde, konnten hier keine Fortschritte in dieser Richtung erzielt werden. Erst als unsere Schulministerin Sylvia Löhrmann sich dieser Thematik annahm und persönlich mehrfach mit Vertretern des Koordinierungsrats der Muslime in der Bundesrepublik (KRM) verhandelte, konnte Februar 2011 nach über 20 Jahren Bemühungen eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts unterzeichnet werden. Am 21.12.2011 wurde dann mit den Stimmen von SPD, CDU und uns Grünen das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach im Landtag verabschiedet.
Da die Islamverbände als Religionsgemeinschaft noch nicht anerkannt wurden, wurde als „Übergangslösung“ das Beiratsmodell, welches auch 2008 bei der Deutschen Islamkonferenz ausgearbeitet wurde, gewählt. Der Beirat wird aus vier theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierten Vertreterinnen und Vertretern der organisierten Muslime (Islamrat, Zentralrat, VIKZ und DITIB) bestehen und vier weiteren in gleicher Weise qualifizierten Personen, die im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen oder deren Zusammenschluss bestimmt werden. Dieser Beirat wird übergangsweise die Funktion einer Religionsgemeinschaft übernehmen und damit betraut werden, die Lehrinhalte sowie die Ausbildung der Lehrkräfte u. Ä. auszuarbeiten.
Bei der Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im Landtag NRW am 14.09.2011 bestätigten selbst die bundesweit renommiertesten Staatskirchenrechtler und Verfassungsrechtler die Verfassungskonformität dieses Beiratsmodells als Übergangslösung. Unter diesen Gesichtspunkten verwundert es schon, dass der hessische Integrationsminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn (FDP) durch seine Pressemitteilung vom 01.03.2012 verlautbarte, dass „die in NRW gewählte Regelung der Einführung des islamischen Religionsunterrichts das Grundgesetz verletzt“, und „die in NRW und Niedersachsen gewählte Beirats-Lösung nach meiner juristischen Bewertung verfassungswidrig ist“. In diese Behauptungen reihte sich zudem der CDU-Landtagsabgeordnete Ismail Tipi aus Hessen ein und ging sogar einen Schritt weiter. „Es ist nicht ratsam mittels staatlicher Sondervorschriften zu agieren. Den tiefgreifenden Vorbehalten in Teilen der Bevölkerung kann man so nicht entgegentreten“. Der Staat dürfe nicht alle Muslime pauschal zu einem Unterricht verpflichten, ebenso wie er nicht davon ausgehen dürfe, dass jeder Deutsche ein Christ sei“, so der CDU-Landtagsabgeordnete.
All diese Behauptungen sind grober Unfug. Das NRW-Beiratsmodell ist nicht nur Bestandteil der Ergebnisse der Deutschen Islamkonferenz. Es wurde vom Wissenschaftsrat, einem Beratungsgremium der Bundesregierung, unter Federführung des angesehenen Staatskirchenrechtlers Prof. Dr. Christian Walter (heute Universität München) entwickelt. In einer Anhörung des Landtags NRW haben acht von neun Staatskirchenrechtlern den Beirat als Übergangslösung als verfassungskonform bezeichnet und das NRW-Modell begrüßt.
Der Antrag Hessens auf der Integrationsministerkonferenz, das NRW-Beiratsmodell zu missbilligen, wurde von 14 der 16 Bundesländer abgelehnt bei einer Enthaltung. Hessens schwarz-gelbe Koalition und Minister Hahn stehen mit ihrer Rechtsauffassung bundesweit völlig allein da.
Durch die Einführung des islamischen Religionsunterrichtes in öffentlichen Schulen und in deutscher Sprache sollen Vorurteile abgebaut werden, der Islam als Bestandteil unserer vielfältigen Gesellschaft wahrgenommen werden und somit Normalität einkehren. Der Islam gehört zu Deutschland, der islamische Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ebenso. Zudem soll auch niemand pauschal verpflichtet werden am islamischen Religionsunterricht teilzunehmen. Selbstverständlich können auch muslimische Eltern ihre Kinder vom Religionsunterricht ab- oder gar nicht erst anmelden. Die Regelungen des islamischen Religionsunterrichts sind hier absolut identisch mit denen anderer Konfessionen.
Aus hiesiger Sicht soll die Kritik der hessischen Landesregierung am NRW-Beiratsmodell von der eigenen Untätigkeit ablenken. Da es sich um eine ausgesprochen konservative Landesregierung handelt, mag es auch am fehlenden politischen Willen zu einer Gleichstellung der Religionen liegen. Stattdessen zieht es die schwarz-gelbe Koalition in Hessen vor, die jahrzehntelange Ungleichbehandlung fortzusetzen und Muslime in Hessen zu benachteiligen. Unsere rot-grüne Minderheitsregierung in NRW hat innerhalb von nur 2 Jahren das geschafft, worüber andere jahrzehntelang diskutiert haben. Als erstes Bundesland konnten wir genau dieser Ungleichbehandlung entgegentreten und der Forderung nachkommen, islamischen Religionsunterricht in den Schulen einzuführen. Laut der Studie „Muslimisches Leben in NRW“ befürworten 83 Prozent der Muslime die Einführung des islamischen Religionsunterrichts.
Bei der Kultusministerkonferenz der Länder am 08.03.2012 in Berlin lobte sogar die Bundeskanzlerin Angela Merkel ausdrücklich das NRW-Beiratsmodell, was wiederum die Dialektik der schwarz-gelben Landes- und Bundesregierung widerspiegelt.
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Islamischer Religionsunterricht ist verfassungswidrig!
Jeglichen staatlichen Religionsunterricht abschaffen!
Das Recht auf Religionsunterricht in staatlichen Schulen ist im Grundgesetz verankert. Aber dies ist ein typisches so genanntes „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ (verfassungsrechtlich formuliert), da es mit anderen Grundgesetzartikeln in einem unüberwindbaren Widerspruch steht.
Insbesondere untersagt der eminent wichtige Grundrechtsartikel 4 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit), der als Grundlage des „Kruzifix“-Urteils diente, strikt jegliche staatliche Bevorzugung oder Benachteiligung irgendeiner religiösen oder nicht-religiösen Weltanschauung.
Also: Auch wenn in NRW nicht nur christlicher, sondern auch islamischer, buddhistischer und weiterer religiöser Unterricht angeboten würde, wäre dies eine klare verfassungs- und menschenrechtswidrige Benachteiligung der sehr vielen völlig gleichwertigen und gleichberechtigten nichtreligiösen Weltanschauungen. Und da es faktisch nicht möglich ist, allen der ca. 4000 religiösen und nicht-religiösen Weltanschauungen einen eigenen staatlichen Unterricht zu ermöglichen, bleibt als einzig logische und gerechte Möglichkeit, keiner Weltanschauung einen eigenen Unterricht zu erlauben.
Staatliche Schulen sind nur dann pflichtgemäß weltanschauungsneutral und sozialintegrierend, wenn sie einen alle(!) Weltanschauungen verbindenden Unterricht anbieten, der z.B. wie in Berlin „Ethik“ oder „Weltanschauungskunde“ lauten könnte. In diesem Unterricht sollten die Schülerinnen und Schüler z.B. auch objektive(!) Informationen über die verschiedenen Weltanschauungen erhalten, über deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Dann könnten sie sich bei den sie näher interessierenden Richtungen selbst intensiv vertraut machen, und zwar außerhalb staatlicher Gebäude in weltanschauungseigenen Einrichtungen wie z.B. Kirchen und Moscheen (der Staat muss dann dort jedoch den Lernstoff überwachen; speziell jeglicher Absolutheitsanspruch muss verboten werden!).
Daher: Religionsunterricht abschaffen – statt Islam-Unterricht einführen!
Nur das wäre fair und enorm friedensstiftend – was gerade bei den ständig zunehmenden unterschiedlichen Anschauungen in unserer Gesellschaft äußerst wichtig ist!
Die Religionskritiker übersehen gerne, dass ihre eigene Religion am stärksten wächst. Gestern habe ich den neuen Stundenplan unseres Kleinen gesehen. Religion ist jetzt kein eigenes Unterrichtsfach mehr wie noch im letzten Jahr, sondern steht nur noch mit Schrägstrich neben dem Alternativunterricht. Für alle, die an nichts bzw. an alles glauben, was gerade schick ist. Und die sind nicht nur bequem, diese Leute. Die modernen Atheisten sind es auch, die am aggressivsten auftreten, die am meisten Menschen bevormunden und zurechtweisen möchten. Gegen diesen Übereifer kann keine Religion mithalten.