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Wohnhaus (Symbolfoto) © de.depositphotos.com

Antiziganismus und Wohnen

Sinti und Roma: Ausgrenzung bis an die Haustür

Wohnen ist ein Grundrecht, für viele Sinti und Roma in Deutschland aber ein täglicher Kampf. Ein neuer MIA-Bericht zeigt, wie sich Antiziganismus auf dem Wohnungsmarkt, im Treppenhaus und bei Behörden verfestigt.

Donnerstag, 16.04.2026, 13:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 16.04.2026, 13:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) sieht Angehörige der Sinti und Roma in Deutschland auf dem Wohnungsmarkt und im Wohnumfeld besonders diskriminiert. Antiziganistische Vorfälle im Bereich Wohnen gehörten mit einem Anteil von 17 Prozent zu den am häufigsten registrierten Vorfällen, neben Vorfällen im Bereich Bildung und im Kontakt mit Behörden, heißt es in einem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Bericht von MIA.

Für den rund 50 Seiten umfassenden Bericht „Antiziganismus und Wohnen“ wurden insgesamt 903 Fallmeldungen im Bereich Wohnen ausgewertet. Diese waren in den Jahren 2022 bis 2025 von der MIA-Bundesgeschäftsstelle und den sechs regionalen Meldestellen registriert worden. Dabei werde von einem „großen Dunkelfeld“ ausgegangen, hieß es weiter.

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Bei den meisten antiziganistischen Vorfällen habe es sich um Diskriminierung gehandelt (50 Prozent), gefolgt von Beleidigungen, Stereotypisierungen („Sie sind dreckig“) oder Herabwürdigungen (35 Prozent) sowie Bedrohungen (sechs Prozent) und Gewalt (vier Prozent).

Viele Vorfälle in der Nachbarschaft

Weiter hieß es, dass sich 43 Prozent der gemeldeten Vorfälle im privaten Wohnumfeld ereigneten, ausgehend überwiegend von Nachbarn, Vermietern, Hausverwaltungen oder Behördenvertretern. Frauen seien dabei stärker betroffen als Männer. Besonders häufig würden Minderheitenangehörige und andere von Antiziganismus betroffenen Menschen von ihrer Nachbarschaft für Müll- und Lärmprobleme verantwortlich gemacht, erklärte Studienautor Thomas Eberl vom Verein Amaro Drom.

In insgesamt 58 gemeldeten Fällen sei mit dem sogenannten Z-Wort dabei die antiziganistische und als rassistisch empfundene Fremdbezeichnung genutzt worden, häufig in Verbindung mit anderen herabwürdigenden Ausdrücken.

MIA empfiehlt unter anderem die Abschaffung diskriminierender Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). So werde etwa die Ausnahmeregelung zur „sozialen Mischung“ in der Praxis dazu genutzt, „um Sinti und Roma vom Wohnungsmarkt auszuschließen“.

Zudem brauche es eine staatlich abgesicherte Rechtsberatung, damit Betroffene ihre Rechte effektiver wahrnehmen könnten.

Umgang mit „Schrottimmobilien“

Zum Umgang mit sogenannten „Schrottimmobilien“ und deren Bewohnern heißt es, „Räumungen ohne tragfähige Anschlusslösungen führen häufig direkt in Wohnungslosigkeit oder in neue prekäre Wohnverhältnisse“. Stattdessen müssten Eigentümer konsequent zur Instandsetzung verpflichtet werden. Außerdem fordert der Bericht die „Bekämpfung institutioneller Diskriminierung durch Behörden“ etwa bei der Wohnungsvergabe.

Bereits Ende 2025 war zu dem Thema den Angaben zufolge ein Bericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors („Gewohnt ungleich: Rassismus und Wohnverhältnisse“) erschienen. Darin sei dokumentiert worden, dass „rassistisch markierte Gruppen nicht nur schlechtere Chancen auf Wohnraum haben, sondern auch häufiger in überteuerten oder beengten Wohnungen sowie unsicheren Mietverhältnissen leben“.

Mustafa Jakubov, stellvertretender Leiter von MIA, sagte, die Studie mache deutlich, dass Sinti und Roma nicht mit individuellen Vorurteilen zu kämpfen hätten, sondern mit strukturellen Problemen. (epd/mig) Leitartikel Panorama

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