Personen, die der "Reichsbürgerbewegung" angehören, sind waffenrechtlich grundsätzlich unzuverlässig. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen im Fall eines "Reichsbürgers" entschieden, dem die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wurde.
So lange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, darf ein Asylbewerber nicht abgeschoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Fall eines Togolesen in Belgien entschieden.
Islamische Scheidungen vor einem Scharia-Gericht können in Deutschland nicht anerkannt werden, wenn die Eheleute deutsche Staatsbürger sind. Das entschied das Oberlandesgericht München im Fall eines syrischen Paares.
Selbständige EU-Bürger, die einige Monate in Deutschland arbeiten, können Anspruch auf Kindergeld haben. Das entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines polnischen Bauarbeiters.
Die Überstellung eines Flüchtlings von einem EU-Staat in das Ersteinreisestaat kann nur mit Zustimmung erfolgen. Das entschied Europäische Gerichtshof im Fall eines irakischen Flüchtlings.
Das Schächten von Tiere ohne Betäubung ist nur in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt. Die Religionsfreiheit wird mit dieser Auflage nicht beschränkt. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Geklagt hatten islamische Verbände in Belgien.
Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.
Nicht-EU-Bürger haben ein Aufenthaltsrecht in der EU, wenn sie eine enge Bindung zu ihrem Kind mit EU-Bürgerschaft haben. Das gilt laut Europäischem Gerichtshof auch dann, wenn gegen den Drittstaatler ein Einreiseverbot erlassen wurde.
Bei drohender Todesstrafe dürfen Personen nicht abgeschoben werden. Von diesem Grundsatz macht das Bundesverfassungsgericht jetzt im Fall eines tunesischen Gefährders eine Ausnahme. Begründung: In Tunesien sei die Todesstrafe seit 1991 nicht mehr vollstreckt worden.
Das Oberlandesgericht München hat im Fall des "Freisinger Kirchenasyls" die Anklage wegen illegalen Aufenthalts zurückgewiesen. Zugleich stellen die Richter fest: Kirchenasyl ist kein anerkanntes Rechtsinstitut.