Liegt Asyl-Missbrauch vor, wenn Geflüchtete in Europa zum Christentum konvertieren und damit den Antrag begründen? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof im Falle eines in Österreich lebenden iranischen Geflüchteten. Es gibt aber eine Voraussetzung.
Die Kosten für medizinische Behandlungen von Asylbewerbern werden nur bei akutem Behandlungsbedarf oder bei starken Schmerzen übernommen. Das Bundessozialgericht hat jetzt entschieden, dass die Kosten in bestimmten Fällen auch bei chronischen Depressionen übernommen werden müssen.
Die Familie eines Flüchtlings reist ihm nach Bayern hinterher und will in dessen Wohnort unterkommen. Darf sich die Gemeinde weigern, eine Unterkunft bereitzustellen? Nein, sagen Verwaltungsrichter.
Wer Grundsicherung bezieht, muss im Zweifel beweisen können, dass er sich nicht im Ausland aufgehalten hat. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Falle eines nigerianischen Paares entschieden. Laut Jobcenter befand sich das Paar mehrjährig im Ausland.
Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen müssen kein religiös neutrales Erscheinungsbild haben. Die Ablehnung einer muslimischen Bewerberin mit Kopftuch war deshalb rechtswidrig, entschied das Arbeitsgericht und sprach der Betroffenen 3.500 Euro Schadensersatz zu. Die Muslima ist erleichtert.
Belgien darf Juden und Muslimen die religiöse Schächtung von Tieren verbieten. Das hat der EU-Menschenrechtsgerichtshof entschieden. Tierschutz und die öffentliche Moral rechtfertigten den Eingriff in die Religionsfreiheit. Muslime kritisieren: EU-Gerichte hätten dem Tierschutz bei Klagen gegen die Fleischindustrie weniger Gewicht beigemessen.
Deutschland hat Tausenden syrischen Kriegsdienstverweigerern zu Unrecht einen Asyl-Folgeantrag verweigert, wie jetzt aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Pro Asyl kritisiert die deutsche Praxis scharf.
Die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, ist nicht mehr nur ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Nach einem Gerichtsbeschluss ist Einstufung und Behandlung als gesichert rechtsextremistisch rechtens. Sie sei demokratiefeindlich auf allen Ebenen sowie massiv ausländer- und islamfeindlich. Innenministerin Faeser begrüßt Gerichtsentscheidung.
Gerichte machen es sich bei Abschiebehaft oft zu leicht und informieren Angehörige nicht. Dieser Praxis hat das Bundesverfassungsgericht jetzt eine deutliche Absage erteilt: Grundrechte gelten auch im Abschiebehaft, so die Bundesrichter.
Geflüchtete haben auch dann Anspruch auf Familienzusammenführung, wenn sie bis zur behördlichen Entscheidung ihres Antrags volljährig geworden sind. Das hat der EuGH in einem Fall aus Österreich entschieden. Andernfalls könnten Behörden absichtlich langsam arbeiten. Der Fall erinnert an ein Urteil gegen Deutschland.