Ein Adolf-Hitler-Bild im Handy-Status und zugleich die freiheitliche Grundordnung unterstützen – das passt nicht zusammen. Das Verwaltungsgericht Münster hat jetzt entschieden: Das Aufenthaltsrecht einer Frau aus Tschetschenien kann deshalb widerrufen werden.
Der Krieg in Gaza tobt. Der EuGH stellt nun klar, wann staatenlose Palästinenser als Flüchtlinge anerkannt werden können – und findet deutliche Worte zu den Lebensbedingungen im Gazastreifen: verschlechtert in noch nie dagewesener Weise.
Frauen, die sich mit der Gleichheit der Geschlechter identifizieren, gehören zu einer „bestimmten soziale Gruppe“ im Sinne eines Verfolgungsgrundes. Das kann zur Anerkennung als Flüchtling führen. Das haben EuGH-Richter im Falle zweier irakischer Mädchen entschieden.
Mit Drohungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn zu fast sechs Jahren Haft. Anderthalb Jahre später ist das Urteil gegen den Absender der NSU-2.0-Drohbriefe rechtskräftig. Es bleiben offene Fragen und schlimme Verdächtigungen gegen die Polizei.
Keine Freiheitsstrafe, aber auch kein Freispruch: Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt. Und Höcke droht weiterer Ärger: Er könnte in diesem Jahr noch zweimal vor Gericht stehen.
Was hat die AfD nicht alles versucht: Sogar Mitglieder mit Migrationshintergrund wurden eigens nach Münster bestellt, um die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu entkräften. Ohne Erfolg. Droht der Partei jetzt der freie Fall? Von Anne-Béatrice Clasmann
Das Land Brandenburg wollte verhindern, dass ein Rechtsextremer seine Juristen-Ausbildung nach dem Studium fortsetzt. Ein Gericht entschied: Er darf sein Referendariat antreten – das ist Voraussetzung, etwa für ein Richteramt. Man könne ihn aber von ausländerrechtlichen Verfahren ausschließen.
Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 nicht nennen. Das entschied der Staatsgerichtshof. Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte zuvor geklagt, weil er die Namen unbedingt erfahren wollte.
Jahrelang hat der „Schelm“-Verlag volksverhetzende Schriften verbreitet – mehr als 30.000 Bücher. Jetzt sind drei ehemalige Mitarbeiter zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der Verlagschef ist flüchtig.
Die Seenotretter der „Iuventa“ müssen sich nicht länger in Italien vor Gericht verantworten. Nach fast sieben Jahren wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Rund 800.000 Euro hat sie der Rechtsstreit gekostet.