Sie gilt als Prestigeprojekt von Ministerpräsident Söder: die 2018 wiedereingeführte bayerische Grenzpolizei gegen die Flüchtlingseinwanderung. Nun hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass sie in Teilen verfassungswidrig ist. Von Christiane Ried
Das Land Berlin darf muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf das Neutralitätsgesetz pauschal ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht wies eine Revisionsklage ab. Das Gesetz muss verfassungskonform ausgelegt werden, so das Gericht.
Ohne eine richterliche Anordnung dürfen Behörden Flüchtlinge nicht aus Wohnunterkünften abschieben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg im Fall einer irakischen Familie entschieden.
Eine im Ausland geschlossene Ehe mit einer 16-Jährigen kann nicht immer aufgehoben werden. Das hat der Bundesgerichtshof im Fall eines libanesischen Paares entschieden, das nach der Eheschließung viele Jahre zusammengelebt und vier Kinder gezeugt haben.
Die sogenannte „Scharia-Polizei“ hatte im Jahr 2014 bundesweit für Aufregung gesorgt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Geldstrafen gegen die Wuppertaler Jugendlichen bestätigt. Sein Dortmunder Neonazi-Pendant "Stadtschutz" war straffrei davongekommen.
Schlappe für das Bamf. Bevor Asylsuchende in ein anderes EU-Land abgeschoben werden, müssen sie persönlich angehört werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall eines Eritreers entschieden. Das Bundesamt hatte seinen Antrag abgelehnt.
Wenn minderjährige Flüchtlinge Antrag auf Familienzusammenführung stellen, ist das Alter bei Antragstellung maßgeblich und nicht das bei der Entscheidung über den Antrag. Das hat der Europäische Gerichtshof im Falle eines in Belgien anerkannten Flüchtlings entschieden.
Gegen die Ablehnung eines Asylantrags können Betroffene auch dann gerichtlich vorgehen, wenn Abschiebungen per Ministerialerlass gestoppt sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall von afghanischen Asylbewerbern entschieden.
Sechs Mitläufer der rechtsextremen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" wurden zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Monaten verurteilt - ohne Bewährung. Das Amtsgericht Chemnitz befand, die Täter hätten Angst und Schrecken verbreitet.
Das Bundesinnenministerium darf die "Junge Alternative für Deutschland" und den AfD-"Flügel" im Verfassungsschutzbericht als Verdachtsfälle aufführen. Auch die Einstufung der "Identitären Bewegung" ist als "gesichert rechtsextrem" rechtens. Das haben Gerichte entschieden.