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Die Justizia © dierk schaefer auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Arbeitsgericht Berlin

Grundschullehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Mit Spannung war in Berlin ein neues Kopftuch-Urteil erwartet worden. Aufmerksamkeit erregte vor allem die Frage, ob das Verbot religiöser Symbole an Berliner Schulen verfassungskonform ist. Das Arbeitsgericht bestätigte die Regelung.

Freitag, 11.05.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 14.05.2018, 17:44 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Eine muslimische Grundschullehrerin in Berlin darf im Unterricht kein Kopftuch tragen. Das örtliche Arbeitsgericht wies am Mittwoch die Klage der Pädagogin gegen das Land Berlin zurück. Das Kopftuch war ihr untersagt worden, weil sie damit gegen das Berliner Neutralitätsgesetz verstieß. Laut dem Gesetz ist es Lehrern, Richtern und Polizisten verboten, religiöse Symbole zu tragen. Richter Arne Boyer betonte, dass das Neutralitätsgesetz seiner Auffassung nach verfassungskonform sei. (Aktenzeichen 60 Ca 8090/17)

Die junge Frau hatte gegen ihre Versetzung von einer Grundschule an eine Berufschule geklagt, wo Ausnahmen vom Neutralitätsgesetz gelten. Sie sah sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt. Die Klägerin, die sich derzeit in Elternzeit befindet, kann gegen das Urteil Berufung einlegen, über die dann in nächster Instanz entschieden wird.

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„In diesem Gerichtssaal hängt kein Kreuz. Wir finden es auch richtig, dass eine Lehrerin, die vor Grundschülern steht, kein Kopftuch trägt“, sagte der Richter in der mündlichen Entscheidung. Zugleich verwies er darauf, dass alle religiösen Symbole auch mit Blick auf die Geschichte „immer dialektisch und konfliktorisch“ seien und einen enormen Effekt nach außen „in die eine oder andere Richtung“ haben könnten. Das Berliner Neutralitätsgesetz sei deshalb richtig.

Konfliktstoff Neutralitätsgesetz

Vor allem im Schulbereich hatte das Neutralitätsgesetz in den vergangenen Jahren immer wieder für Konfliktstoff gesorgt. Muslimische Lehrerinnen oder Lehramtsanwärterinnen mit Kopftuch für allgemeinbildende Schulen fühlten sich diskriminiert. Eine Ausnahme von dem Verbot religiöser Symbole gibt es nur für Berufsschulen oder Oberstufenzentren.

Der Richter betonte, dass die Entscheidung vom Mittwoch eine Einzelfallentscheidung sei und noch kein wegweisendes Urteil. Um die generelle Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetz zu prüfen sei es noch ein weiter Weg durch zahlreiche Instanzen. „Das Urteil ist nur eine gedankliche Durchgangsstation“, sagte Richter Boyer: „Die Entscheidung betrifft den Fall einer Klägerin und löst die Gesamtproblematik in keiner Weise.“

Pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig

In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2015 entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Dieser Einschätzung folgten zwischenzeitlich zahlreiche Verfassungsrechtler. Seither haben die Bundesländer hierzu unterschiedliche Regelungen entwickelt. Erst Anfang Mai hatte das Verwaltungsgericht Kassel unter Verweis auf das Karlsruher Urteil einer hessischen Beamtin zugestanden, ein Kopftuch zu tragen.

Im aktuellen Kopftuchfall wurde das beklagte Land Berlin von der Anwältin und muslimischen Frauenrechtlerin Seyran Ateş vertreten, die Medienberichten zufolge der Urteilsverkundung jedoch ferngeblieben ist. Auch diese hatte in der Vergangenheit betont, dass die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes endgültig geklärt werden müsse. (epd/mig) Aktuell Recht

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  1. -Ute Plass sagt:

    „Islamwissenschaftlerin über die Kopftuch-Debatte
    Die Frauen selbst werden zu selten angehört
    Schirin Amir-Moazami im Gespräch mit Thorsten Jabs“

    -http://www.deutschlandfunkkultur.de/islamwissenschaftlerin-ueber-die-kopftuch-debatte-die.1278.de.html?dram:article_id=417311